Darf der Vermieter seine Anfahrtskosten vom Mieter verlangen?

7 Antworten

Jetzt verlangt er die Kosten für Anfahrt zur Wohnung? Muss ich zahlen oder nicht?

Ja, musst du: Bei einer Kleinreparatur, die dem M anfiele, darf nach höchstrichterlicher Entscheidung der Vermieter Eigenleistungen nach den fiktiven Kosten eines Drittunternehmens (ohne Mehrwertsteuer) abrechnen; BGH, Urt. v. 14.11.2012, AZ: VIII ZR 41/12.

G imager761

Eigentlich nicht den reparaturen gehören oft zu den kosten die der vermieter selber zu bezhalen hat! Zb Heizung!

Muss ich zahlen?

Natürlich nicht. Er muss diese Reparaturen machen, wie er zu euch kommt ist ja auch seine Sache, meinetwegen soll er nächstes mal zu euch laufen wenn es ihm zu teuer ist.

albatros  10.03.2019, 02:08

Es kommt drauf an, was repariert wurde und ob es eine wirksame Kleinreparaturklausel im MV gibt.

Wenn die Parameter stimmen, darf auch Wegegeld bezahlt verlangt werden.

warum sollst die Anfahrt zahlen? er hat eine Reparatur vorgenommen, WAS?

es ist seine Wohnung -

wie immer Zuwenig Infos

Es kommt auf den Einzelfall an.

Die Frage ist auch ob es eine Kleinreparatur war und der Betrag unterhalb dem vereinbarten Vertrag für Kleinreparaturen liegt.

Hier mal zum Verständnis zwei Links:

https://www.frag-einen-anwalt.de/Kosten-fuer-die-Fahrt-und-den-Zeitaufwand-des-Vermieters--f243504.html

https://www.mietrecht.org/nebenkosten/eigenleistung-nebenkosten/

Im 2. Link steht:

Nach § 1 Abs. 1 S. 2BetrKV dürfen die Eigenleistungen mit dem Betrag angesetzt werden, der für eine gleichwertige Netto-Leistung eines Dritten, insbesondere eines Unternehmers, angesetzt werden könnte.

Eine Firma berechnet in der Regel Anfahrtskosten und daher dürfte das ebenfalls hier rechtens sein.