Darf mein Bruder sachen die mir gehören einfach verkaufen?

5 Antworten

Die Frage wurde schon korrekt beantwortet. Weil Du aber noch Paragraphen dazu willst:

§ 929 BGB:

Zur Übertragung des Eigentums an einer beweglichen Sache ist erforderlich, dass derEigentümer die Sache dem Erwerber übergibt und beide darüber einig sind,dass das Eigentum übergehen soll. Ist der Erwerber im Besitz der Sache, so genügt die Einigung über den Übergang des Eigentums.

Es wäre also notwendig, dass Ihr Euch einig seid, dass Dein Bruder nun Eigentümer ist. Einig seid Ihr Euch nicht, also ist Dein Bruder lediglich Besitzer


§ 854 BGB:

(1) Der Besitz einer Sache wird durch die Erlangung der tatsächlichen Gewalt über die Sache erworben.

Dein Bruder hat die tatsächliche Gewalt, er kann den Laptop in Händen halten. Das hat aber mit Eigentum nichts zu tun.


§ 903 BGB:

Der Eigentümer einer Sache kann, soweit nicht das Gesetz oder Rechte Dritter entgegenstehen, mit der Sache nach Belieben verfahren und andere von jeder Einwirkung ausschließen. Der Eigentümer eines Tieres hat bei der Ausübung seiner Befugnisse die besonderen Vorschriften zum Schutz der Tiere zu beachten.

Hier ist klar geregelt, dass der Eigentümer mit der Sache verfahren darf wie er will, nicht aber der Besitzer

KolnFC  13.08.2017, 18:25

§ 854 BGB ohne weitere Erklärung zu nennen ist hier, glaube ich, eher irreführend.

@Fragesteller: Es gibt Eigentum und Besitzt, nur weil jemand anderes im Besitzt deines Eigentums ist (die tatsächliche Gewalt darüber hat), ist es dennoch nicht sein Eigentum, d.h. er darf auch nicht frei darüber verfügen.

KolnFC  13.08.2017, 18:31
@KolnFC

Sorry, ich habe nur deine Erklärung zum § 854 gesehen, im Gesamtkontext erklärst du die Sachlage schon verständlich und richtig.

Nein, darf er natürlich nicht und einen Paragraphen dazu zu nennen ist vollkommener Unsinn, da sich im Prinzip das gesamte Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) mit Eigentum befasst.

Aber wenn es sein muss §903 BGB "[...] Der Eigentümer einer Sache kann mit der Sache nach Belieben verfahren und andere von jeder Einwirkung ausschließen [...]".

Warum brauchst du überhaupt einen Paragraphen, dein Eigentum ist dein Eigentum. Punkt. Niemand darf dein Eigentum entwenden oder ohne deine Zustimmung irgendetwas mit deinem Eigentum machen, das, neben den Menschenrechten, ist der Grundsatz unser Zivilisation, woher kommst du dass du das deinem Bruder mit einem speziellen Paragraphen erklären musst?

Das lässt sich ganz klar mit "Nein" beantworten. Es ist völlig egal, ob die Sachen bei Deinem Bruder, Deinem Nachbarn oder einem Fremden liegen. Du bist die Person, die die Eigentumsrechte hat, und daher wäre ein eventueller Verkauf nur mit Deinem Einverständnis möglich.

Es ist dein Eigentum. Die darf er nicht ohne deine Erlaubnis verkaufen

computer2804 
Fragesteller
 13.08.2017, 17:59

Hast du vielleicht noch einen § der das regelt?

wenn er sie dir wegnimmt ist das diebstahl - du kannst ihn anzeigen

computer2804 
Fragesteller
 13.08.2017, 18:00

§ der das regelt?