Darf mein Auto ein Pferdeanhänger ziehen?

6 Antworten

Hallo,

wir können nicht hellsehen und können mit den mageren Angaben die Frage nicht mit ja oder nein beantworten.

In der Zulassungsbescheinigung Teil I steht im Feld O.1 die (gebremste) Anhängelast des Fahrzeugs.

Das tatsächliche Gewicht (nicht die zulässige Gesamtmasse) des Anhängers inklusiv Pferd(en) und allem Zubehör darf nicht höher sein, als die Anhängelast des Fahrzeugs.

Außerdem darf die zulässige Stützlast (Feld 13) nicht überschritten werden.

Viele Grüße

Michael

Wenn du die Anhänge last der Anhängerkupplung nicht überschreitest schon. aber du musst auch auf die max. Last achten die du mit deinem Führerschein fahren darfst, sonst musst du einen Zusätzlichen Führerschein machen.

LG Fabian

Solange du die anhängelast nicht überschreitest ja.

wenn du eine Anhängerkupplung hast dann ja 

solange das Fahrzeug eine Anhängerkupplung hat und die Anhängelast nicht übeschritten wird - ja klar

Die Anhängelast findest Du im Fahrzeugschein, sofern eine Anhängerkupplung dort eingetragen ist.