Darf mein Auto am Zweitwohnsitz Zugelassen bleiben?
Ich habe seit 1997 einen Zweitwohnsitz bei meiner Mutter um KFZ-Versicherungsprämie zu sparen. Auf diese Möglichkeit sein PKW am Zweitwohnsitz anzumelden und dadurch eine höhere Einstufung an seinem Hauptwohnsitz zu vermeiden hat mich mein damaliger Versicherungsvertreter gebracht. Hat auch gut funktioniert und mir ca. 1000 DM im Jahr gespart. Mein jetziges Fahrzeug ist im Juni 2006 auf mich zugelassen worden und wieder am Zweitwohnsitz ohne das gefragt wurde ob ich mich dort auch aufhallte. Was zwar der Fall ist aber da ich selbst Familie habe deutlich seltener als noch 1997. Die beiden Wohnsitze liegen nur etwa 7km auseinander befinden sich jedoch in verschiedenen Landkreisen und auch in verschiedenen Bundesländern daher sind die Regionalklassen immer noch sehr unterschiedlich. Heute nun flatterte mir ein Brief von meinem für den Hauptwohnsitz zuständigen Straßenverkehrsamt ins Haus in dem mir eine Umschreibung des Fahrzeuges aufgezwungen werden soll. Das zur Vorgeschichte jetzt meine Fragen: Seit 2007 ist es ja nicht mehr möglich sein KFZ am Zweitwohnsitz zuzulassen, meines wissen´s nach sind aber Fahrzeuge die vor diesem Termin zugelassen wurden von dieser Regelung ausgenommen. Ist dies Korrekt oder gibt es eine zeitliche Begrenzung bis wann die Ummeldung erfolgt sein musste? Kann mir der Zweitwohnsitz aberkannt werden da ich mich dort nicht mehr regelmäßig aufhallte was mich dann zum ummelden verpflichten würde?
4 Antworten
als mitarbeiter einer kfzu-zulassungsbehörde: du musst das fahrzeug auf deinen hauptwohnsitz ummelden. im gesetz heißt es dazu unverzüglich. viele zulassungsbehörden sagen dann, dass es innerhal von 2 oder 3 wochen umgemeldet werden muss. für die ummeldung brauchst du den kfz-brief, kfz-schein, die alten kennzeichenschilder, den evb-code (gibts bei der versicherung) und deinen ausweis.
Ich bin mir nicht hundertprozentig sicher, glaube aber, dass es einen sog. Bestandsschutz gibt. Im Zweifelsfall frag mal beim KBA in Flensburg an.
einfach bei den beiden zulassungsstellen nachfragen, interessant zu wissen was jede sagt...
Ich habe nun einige Telefonate geführt nachdem unsere Verwaltungen im neuen Jahr wieder erreichbar waren und siehe da alles bleibt beim alten. Mein Fahrzeug darf auch weiterhin an meinem Zweitwohnsitz gemeldet bleiben da es vor 2007 auf mich zugelassen wurde (Bestandsschutz). Das Staßenverkersamt meines Nebenwohnsitzes dacht nur, da ich beim Versicherungswechsel 2012/2013 meinen Hauptwohnsitz als Adresse angegeben hatte, das ich an meinem Zweitwohnsitz nicht mehr gemeldet sei und hat deswegen den Vorgang in gang gesetzt. Zu recht wie ich leider zugeben muß. Nach meinem Anruf und der Mitteilung das ich meinen Zweitwohnsitz in keiner weise augegeben habe hat er mir bestätigt das das Fahrzeug wie bisher an meinem Zweitwohnsitz zugelassen bleiben darf. Ich sollte mich nur nochmal mit der Versicherung in Verbindung setzen um das Adressenproblem zu lösen. Danke nochmal an diejenigen die geantwortet haben und vielleicht ist der Beitrag ja auch für andere hilfreich.