Darf mein Auto am Zweitwohnsitz Zugelassen bleiben?

4 Antworten

als mitarbeiter einer kfzu-zulassungsbehörde: du musst das fahrzeug auf deinen hauptwohnsitz ummelden. im gesetz heißt es dazu unverzüglich. viele zulassungsbehörden sagen dann, dass es innerhal von 2 oder 3 wochen umgemeldet werden muss. für die ummeldung brauchst du den kfz-brief, kfz-schein, die alten kennzeichenschilder, den evb-code (gibts bei der versicherung) und deinen ausweis.

Ich bin mir nicht hundertprozentig sicher, glaube aber, dass es einen sog. Bestandsschutz gibt. Im Zweifelsfall frag mal beim KBA in Flensburg an.

einfach bei den beiden zulassungsstellen nachfragen, interessant zu wissen was jede sagt...

Ich habe nun einige Telefonate geführt nachdem unsere Verwaltungen im neuen Jahr wieder erreichbar waren und siehe da alles bleibt beim alten. Mein Fahrzeug darf auch weiterhin an meinem Zweitwohnsitz gemeldet bleiben da es vor 2007 auf mich zugelassen wurde (Bestandsschutz). Das Staßenverkersamt meines Nebenwohnsitzes dacht nur, da ich beim Versicherungswechsel 2012/2013 meinen Hauptwohnsitz als Adresse angegeben hatte, das ich an meinem Zweitwohnsitz nicht mehr gemeldet sei und hat deswegen den Vorgang in gang gesetzt. Zu recht wie ich leider zugeben muß. Nach meinem Anruf und der Mitteilung das ich meinen Zweitwohnsitz in keiner weise augegeben habe hat er mir bestätigt das das Fahrzeug wie bisher an meinem Zweitwohnsitz zugelassen bleiben darf. Ich sollte mich nur nochmal mit der Versicherung in Verbindung setzen um das Adressenproblem zu lösen. Danke nochmal an diejenigen die geantwortet haben und vielleicht ist der Beitrag ja auch für andere hilfreich.