Kann ich ein Kfz auf meinen Zweitwohnsitz anmelden?

1 Antwort

Ab 01.03.2007 gilt die FZV!

Zulassung nicht mehr am Standort des Fahrzeuges - es gilt jetzt das Wohnortprizip: 
Bislang ist die Kfz-Zulassungsbehörde des Bezirkes für Ihre Zulassung zuständig, in dem der überwiegende Standort des Fahrzeuges begründet ist.
In der Regel ist das zwar der Hauptwohnsitz, dies konnte in einigen Fällen auch der 2. Wohnsitz des Halters, oder dessen Firmenanschrift bei privat Personen sein.
In einigen Fällen konnten die Halteranschrift und der Standort des Fahrzeuges auch in verschiedenen Zulassungsbezirken liegen ("Standortzulassung").
Ab dem 01.03.07 ist für die Zulassung auf Privatpersonen künftig die Zulassungsbehörde des Wohnortes zuständig, bei mehreren Wohnungen gilt der Hauptwohnsitz im Sinne des Melderechtsrahmengesetzes. 

Dadurch ist ab dem 01.03.07 eine Zulassung für einen Zweitwohnsitz nicht mehr möglich.