Darf man mit 16 Jahren 250€ ausgeben? ( Media Markt ) ( PS3 )

7 Antworten

Viele (auch Antwortgeber hier) missverstehen den Taschengeldparagraphen.

Grundsätzlich ist man ab dem 7. Geburtstag beschränkt geschäftsfähig. Das bedeutet, dass theoretisch bereits ein 7jähriger mit 100.000 Euro in bar einkaufen gehen kann.

Kommt der 7jährige mit all den Tinnef dann nach Hause, können die Eltern allerdings die Kaufverträge rückgängig machen, denn wegen der nur beschränkten Geschäftsfähigkeit sind die vom Kind/Jugendlichen geschlossenen Kaufverträge zuerst "schwebend unwirksam". Widersprechen die Eltern nicht, wäre auch ein von einem 7jährigen geschlossener Kaufvertrag über 100.000 Euro gültig.

Doch aus der Sicht des Händlers besteht natürlich ein Risiko. Verkauft der Händler dem 7jährigen etwas für 100.000 Euro, wäre die Wahrscheinlichkeit groß, dass die gesetzlichen Vertreter des Kindes anschließend kommen und dem Kaufvertrag widersprechen. Das macht für den Händler also nur Aufwand und Ärger. Er muss das Geld wieder rausrücken und die Ware zurücknehmen. Weil dieses Risiko besteht, würde ein vernünftiger Händler einem 7jährigen keine teuren Waren verkaufen.

Es gibt jedoch eine Ausnahme für bestimmte Kaufverträge. Wenn das Kind oder der Jugendliche die Ware von seinem Taschengeld kauft (also Geld, das ihm zur freien Verfügung überlassen wurde), dann besteht für den Händler kein Risiko, dass die Eltern den Kauf anschließend rückgängig machen, denn das ist wegen des Taschengeldparagraphen nicht möglich.

Der Taschengeldparagraph ist also eine durchaus nützliche Ausnahmeregelung von der ansonsten auch nützlichen und sinnvollen Möglichkeit eines Vetos durch die Eltern. (Diese gesetzliche Regelung ist praktisch und bewährt und gehört sicher nicht in die "Rumpelkammer", wie jemand hier schreibt.)

Antwort auf deine Frage:

Jeder 16jährige kann sich etwas für 250 Euro kaufen, wenn er einen Verkäufer findet, der ihm etwas für 250 Euro verkauft. Es gibt kein Gesetz, das dem Jungendlichen einen solchen Einkauf verbietet. Der Verkäufer geht dabei das Risiko ein, dass die Eltern des 16jährigen den Kauf rückgängig machen.Weil dieses Risiko besteht, sind viele Verkäufer bei solchen Beträgen zurückhaltend und verlangen eine vorherige Genehmigung durch die Eltern.

Meiner Meinung nach gehört dieser sog. Taschengeldparagraph in die Rumpelkammer. Meint denn wirklich jemand, daß eine Verkäuferin oder ein Verkäufer auch nur die mindeste Ahnung hat, welches Taschengeld pädagogisch sinnvoll ist, und ob die Eltern sich daran halten oder wenigstens orientieren. Damit entsteht auch eine Form von Willkür. Und glaubt denn wirklich jemand, daß man ein Promi-Kind, von dem man weiß, daß da Geld keine Rolle spielt, zu den Eltern nach Hause schickt, damit sie eine Bestätigung mitbringen, das Geld auch ausgeben zu dürfen. Wenn man bedenkt, daß das BGB schon über 100 Jahre alt ist, ist das noch um so schlimmer. Ich meine schon, daß es kein Problem sein sollte, mit 16 Jahren so etwas zu kaufen.

geflasht5 
Fragesteller
 08.05.2012, 15:20

Vor allem ist unsinnig , dass der Paragraph für 7-17 Jährige ( ! ) gilt !!! Da wird ein 17-jähriger mit einem 7-jährigen über einen Kamm geschert , was absolut absurd ist !

Also meinen Sohn - damals 15 - hat man schon aus einem A&V wieder heimgeschickt. Ich weiß zwar nicht mehr, was er da kaufen wollte , aber es war teurer als 40 Euro. Er musste meine schriftliche Erlaubnis vorlegen um das Teil zu kaufen

normalerweise sollte dies kein Problem sein. Als ich 13 war (lang lang ist's her ;-)) hatte ich mir damals eine Sega-Mega-Drive von meinem Geburtstagsgeld im Pro Markt gekauft, die war auch damals nicht grad billig und es hat kein Verkäufer was dagegen gehabt. Also viel Spaß mit deiner PS3 :-)

Beschränkt geschäftsfähig. Du darfst ausgeben was dem dreifachen deines monatlichen Taschengeldes entspricht. Da aber kein Geschäft weiss was du an Geld bekommst wird dir die Ware in der Regel verkauft.