Darf man den Verkauf einer Ware verweigern wenn der Käufer minderjährig ist?

5 Antworten

Ein Vertrag mit einem Minderjährigen ist immer schwebend unwirksam und erst mit Zustimmung der Eltern wirksam.

Wenn nun ein Minderjähriger im MM etwas kaufen möchte, kann der Verkäufer weder wissen dass das Geld zur freien Verfügung oder zu diesem Zweck bestimmt ist (Taschengeldparagraph). Noch kann der Verkäufer wissen das die Eltern dem Vertrag zustimmen.

Daher darf der Verkäufer natürlich auch einen Vertrag ablehnen mit dem Minderjährigen.

genau so isses

Der Verkäufer entscheidet, wem er was verkauft. Und wenn er denkt, dass ein so junger Käufer sicher nicht soviel Taschengeld zur freien Verfügung hat, verkauft er eben nicht, um nicht zu riskieren, dass die Eltern dem Kauf widersprechen und ihn somit ungültig machen.

 Wenn es sein eigenes Geld ist hat es die Verkäufer doch nicht zu interessieren dass er noch keine 18 ist.

Zum einen kann der Verkäufer nicht wissen, wem das Geld gehört, zum anderen kann es auch sei, dass die Elten einem Minderjährigen nicht erlauben, mit seinem eigenen Geld zu machen, was er will.

Kein Verkäufer ist gezwungen, etwas zu verkaufen.

Wenn denen deine Nase nicht passt, hast du Pech gehabt.

Hier hat der Kassierer so entschieden und es ist seine Sache.

Ja, aufgrund der allgemeinen Vertragsfreiheit kann jedes Unternehmen selbst entscheiden, mit wem es Geschäfte abschließt. Das bei MediaMarkt nichts an jüngere Personen verkauft wird ist mir jetzt so nicht bekannt, aber rechtens war es auf jeden Fall.

Der Verkäufer entscheidet, ob er Ware an Minderjährige verkauft.

Und seine Entscheidungung musst du akzeptieren.

Alternativ kannst du einen anderen Laden suchen.

Ich würde ich ihm sogar empfehlen an Personen unter 16 Jahren gar nichts zu verkaufen.