Darf man jemanden verdächtigen oder Vermutungen anstellen wegen Bilder von Drogen auf dem PC?

5 Antworten

nein diese unterstellungen sind nicht strafbar. sie ist der meinung sie hat was gesehen. es lässt sich ja beweisen, wenn sie das will und selbst wenn nicht, dann sagt sie was sie sah. das vor dem familiengericht gelogen wird, bis sich die balken biegen ist bekannt.

frage wäre also nicht, wo die zwei anderen kinder besser aufgehoben sind, sondern was das beste für deren kindeswohl ist, wer hat sich bis dato immer um die kiner gekümmert etc.

was sagt denn dein anwalt.

die mutter darf beim gericht schon ihre verdächtigungen äussern. es ist ja keine öffentliche verhandlung. aber langsam lesen sich deine fragen als ob da gründe gesucht werden um gemeinsames sorgerecht und umgangsrecht zu verhindern.

versucht die mutter das lange genug, erreicht sie genau das gegenteil. das gericht köännte zu dem schluss kommen das die kinder beim vater doch besser aufgeheben sind und gefördert werden. die mutter scheint da nicht in der lage zu sein mal an die kinder zu denken.

In einem Sorgerechtsstreit wird unendlich gelogen/ behauptet. Zweitens ist es wohl ein Unterschied ob man sich über Drogen informiert oder ob man sie einnimmt.

Gerät das Gericht zu der Überzeugung (und diese Überzeugung kann auch durch wahrheitswidrige Angaben zustande gekommen sein), dass ein Elternteil das Wohl des Kindes gefährdet, dann kann es das Kind einem Elternteil zuordnen, das Recht (das Besuchsrecht des anderen Elternteils wird dann außer Kraft gesetzt),

Ist das Gericht getäuscht worden (anders natürlich wenn jemand ständig Alk. und Drogen konsumiert - der gefährdet schon eher das Wohl des Kindes durch seinen lebensstil - zudem kann er sich unter Drogen kaum um das Besuchskind kümmern) und einer Seite das Besuchsrecht quasi abgesprochen worden, dann sieht das Elternteil das Kind nicht mehr / nicht mehr aufwachsen- es entsteht dann eine Entfremdung, die nach 10 oder mehr Jahren vielleicht nicht mehr korrigierbar ist .

Im Sorgerechtsstreit kann wie gesagt gelogen werden

wenn jemand verleumdet (oder üble Nachrede) wird, dann ist das als Antragsdelikt schon strafbar (aber auch da dann wieder Behauptung gegen Behauptung), Straftaten klärt das Amtsgericht mit Strafsachen, das Familiengericht händelt die zivilrechtssache ab.

BitchySarah  19.01.2017, 18:58

was ist denn daran gelogen, zu sagen, was ja auch durch den Vater bestätigt wurde, gesehen zu haben, dass er nach Drogen suche; und sie vermutlich einnehme? 

Eine Vermutung kann nunmal nie Lügen. 


moonjam 
Fragesteller
 19.01.2017, 19:04
@BitchySarah

Also wenn jemand Fotos von Waffen hat, darf man vor Gericht vermuten, dass er diese illegal besitzt ? Müßte in beiden Fällen sich dann nicht auch die Staatsanwaltschaft einschalten ?

BitchySarah  19.01.2017, 19:14
@moonjam

Ja, man darf es vermuten! Du darfst alles sagen, was nicht falsch ist. 

Es ist eine VERMUTUNG. Da schaltet niemand ein. Wir sind doch nicht in einem schlecht gemachtem Krimi. 

Wenn du z.B. sagst: "Ich bin mir sicher, schonmal Waffen bei ihm gesehen zu haben", dann ist das was anderes. 

Vermutungen sind überflüssig vor Gericht. Das kann sich der Richter genauso denken. 

Aber wenn man halbtraumatisiert sagt: "Ich vermute, mal einen Mord begangen zu sagen", ist das auch etwas anderes. 

moonjam 
Fragesteller
 19.01.2017, 18:58

Die Mutter hat dies ja öffenlich bzw. vor einenem Amt geäußert. Frage war ob dies strafbar ist ?

martinzuhause  20.01.2017, 07:41
@moonjam

sie hat diese vermutung in einem nicht öffentlichen verfahren geäussert. das war nicht in der öffentlichkeit oder vor einem amt.

Natürlich. Solange die Aussage wahr ist, darf man es ihm unterstellen. (Bei einer Vermutung gibt es keine falsche Aussage, da man es ja nur vermutet.)

Man könnte es eh nicht beweisen, dass sie die Bilder NICHT gesehen hat, genauso wenig kann man nicht beweisen, dass der Vater kifft. Dafür müssen die Drogen gefunden werden.

Vor Gericht wird mit Vermutungen eh nichts angefangen. Der Vater könnte einfach sagen, dass er es von Freunden geschickt bekommen hat. Oder so ähnlich. 

Jede VERMUTUNG ist nicht strafbar, du könntest jede Vermutung vor Gericht aufstellen, aber das bringt nichts.

Außer wenn der Vater es zugibt. Aber das, glaube ich, wird er nicht.

moonjam 
Fragesteller
 19.01.2017, 18:50

Sie hat die Bilder gesehen und der Vater gibt dies auch zu, also diese Bilder gegoogelt zu haben. Aber Drogen gab es noch nie in der Familie und eigentlich weis das auch die Mutter.

BitchySarah  19.01.2017, 18:53
@moonjam

Sie kann ja gerne versuchen dazu ein Gutachten einzuholen, bloß das bringt dann nichts, wenn er es nicht gemacht hat. Und sie müsste das Gutachten zusätzlich zahlen. 

Sind deine Eltern denn noch verheiratet oder noch nie gewesen?

moonjam 
Fragesteller
 19.01.2017, 19:06
@BitchySarah

sie sind noch verheiratet

BitchySarah  19.01.2017, 19:08
@moonjam

ach du schreck... 

Natürlich ist eine Vermutung keine Lüge, ich habe zum Ausdruck gebracht, dass in vielen Sorgerechtsfällen (das muss ja nicht dieser sein) gelogen wird.

Und jetzt müssen wir zwei Dinge auseinanderhalten

a) das Familiengericht (das über das Kindeswohl zu entscheiden hat) und

b) das Amtsgericht mit Staatsanwaltschaft die sich mit strafbaren Delikten (u.a. auch Verleumdung über Nachrede)

zu a)

ich sagte da kann jede Behauptung aufgestellt werden- letztlich muss der Richter entscheiden, kommt der Richter zur Auffassung, der Vater ist Junkie/ Kiffer/ Dealer

usw . (weil Bilder auf dem PC ja nur die Vorbereitung sein können sich Drogen zu beschaffen) dann ist wohl klar, dass der Vater noch nicht einmal ein Besuchsrecht kriegen wird (tendenziell wird das Aufenthaltsrecht überwiegend der Mutter zugesprochen), Selbst wenn die Mutter vor dem Familiengericht - gegen ein Wissen - behaupten sollte - der Vater sei ein elendiger Kiffer (auf Basis der Bilder auf PC)

passiert der Mutter nichts

zu b) wenn die Äußerungen (z.B.- Protokoll) Familiengericht ausreichend sein sollten um alle Tatbestandsmerkmale der VERLEUMDUNG oder der ÜBLEN NACHREDE ) zu erfüllen, dann hat der Kindesvater die Möglichkeit Anzeige und Antrag gegen die Mutter zu erstatten, stellt er keinen Strafantrag kommt es zu keiner Verhandlung.