Darf man jemanden schwer verletzen wen er dabei ist jemanden umzubringen?
Wen er zum Beispiel mit einer Waffe ( Messer beil,etc.) Jemanden angreift mit der Absicht ihn umzubringen darf man ihn verletzen um ihn davon abzuhalten z.b. mit einer Schusswaffe
6 Antworten
Ich denke, wenn jemand im rechtmäßigen Besitz einer Schußwaffe ist, dürfte er, wenn es nicht anders geht, sie auch verwenden, allerdings nur, um ihn kampfunfähig zu machen. Natürlich bleibt im äußersten Notfall nicht immer die Zeit, um lange zu überlegen. Notwehr heißt aber, daß man nur sich verteidigen darf und nicht rächen, indem ich den Menschen sofort erschieße.
Im Rahmen der Notwehr darf man das, ja.
Unter Umstaenden ja. Kann durch Notwehr gedeckt sein.
Nein, das wäre keine Notwehr. Außerhalb davon hat nur die Polizei das Recht Gewalt (maßvoll) einzusetzen.
Warum waere das keine Notwehr?
Soweit ich weiß würde es als Verteidigung gelten. Wenn man selbst angegriffen wird auf jeden Fall. Das gilt als Notwehr. Bei anderen auch. Auf jeden Fall Hilfe rufen und der Person helfen, allerdings nur wenn notwendig. Aber aufpassen dass man sich nicht selbst in große Gefahr bringt.