Darf man jemanden erschiesen wenn einer direkt auf einen zukommt(Mit Messer etc) mit der absicht einen zu töten?

13 Antworten

Wenn jemand mit einer Waffe in offensichtlich böswilliger Absicht angegangen wird, hat er das Recht sich mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln zu verteidigen um sein Leben und seine körperliche Unversehrtheit zu schötzen, das fällt unter Notwehr.

Wenn dabei der Angreifer im Affekt oder durch einen unglücklichen Zufall ums Leben kommt, wird das straffrei ausgehen.

Etwas anderes wäre es, wenn die Tötung vorgenommen wird, obwohl sie vermeidbar wäre, sprich, etwa, wenn der Angreifer noch so weit weg is, dass man ihn auch mit einem oder zwei Schüssen in die Beine stoppen könnte, aber geziehlt auf den Kopf anlegt.

Oder aber, wenn der Angreifer getötet wird, obwohl die unmittelbare Gefahrensituation vorbei ist, etwa, wenn er einen Schuss in die Beine kassiert hat, infolgedesse auf dem Boden herum liegt, unfähig ist aufzustehen und seine Waffe verloren hat und man ihn dann noch tötet.

Sofern das eigene Leben oder das dritter Personen oder die körperliche Unversehrtheit derselben unmittelbar durch Waffen bedroht ist, ist auch der Einsatz von Waffen legitim.

etwa, wenn der Angreifer noch so weit weg is, dass man ihn auch mit einem oder zwei Schüssen in die Beine stoppen könnte, aber geziehlt auf den Kopf anlegt.

Du meinst, so dass man weglaufen könnte...

Deine Variante wäre immernoch schwere Körperverletzung, eventuell mit Tötungsabsicht. Es wird fahrlässig das Risiko eingegangen den Angreifer zu töten, ohne jegliche Notwendigkeit.

@apophis
Deine Variante wäre immernoch schwere Körperverletzung

Ja? Welche dauerhafte Gesundheitsschädigung bleibt denn? Davon stand nirgendwo etwas.

@kevin1905

Irgendwo stand irgendetwas?
Das hilft nicht viel weiter.

Notwehr ist immer noch erlaubt.

Und ganz ehrlich, eigentlich alle, die sagen das Schusswaffeneinsatz gegenüber einem mit einem Messer bewaffneten Angreifer unverhältnismäßig ist, die haben keine Ahnung.

Normalerweise rennt ein bewaffneter Mensch mit geholsterter und gesicherter Waffe herum, wenn man Schusswaffen tragen darf. Zückt nun ein Angreifer in 7-9 Meter Entfernung ein Messer und rennt auf einen zu, dann ist man durch das Überaschungsmoment, das Ziehen der Waffe, das Entsichern der Waffe und dem Anlegen schon Hackfleisch bevor man dazu kommt, zu Feuern.

Ausnahmen bilden nur Menschen, die diesen Ablauf mit der Schusswaffe wirklich intensiv trainiert haben und das in weltrekordverdächtiger Zeit hinbekommen, aber selbst da dürfte es eng werden.

Wenn man nachgewiesenermaßen allerdings Zeit hat, einen Warnschuss und eine Warnung abzugeben, z.B wenn das eigene Leben nicht bedroht ist aber vielleicht das von anderen, dann sollte man das schnellstmöglich tun, damit einem das nicht vorgeworfen werden kann.

Außerdem kann man sich den Rat, man solle doch auf die Beine schießen, einfach ersparen, die trifft man eh nicht. Mit einer Waffe zielsicher zu schießen ist nicht einfach, ausgebildete Polizisten treffen nicht immer, schon gar nicht wenn es so kleine, bewegliche Ziele sind wie Beine in der Rennbewegung und dann auch noch in einer Stresssituation. Hab einen Onkel bei der Polizei, der kann das so bestätigen, ich bin im Schützenverein und treffe unter ganz normalen Umständen (Also ohne Zeitdruck, ohne Angst um mein eigenes Leben) nicht immer zielsicher die Scheibe, die sich nicht bewegt. Und ich habe alle Zeit der Welt zum Atmen, zum Zielen und zum Stehen.

Das reale Leben ist halt kein Shooter, wo der gezielte Schuss immer sitzt und dort auftritt, wo man hingezielt hat.

Den Mensch tödlich treffen kann man überall, wenn ne Kugel die Arterie im Bein zerfetzt, dann siehts auch nicht gerade gut aus, nur mal so.

Deswegen zielt man immer auf die Fläche des zu stoppenden Menschen, die am größten ist, und das ist der Torso. Die Chance zu treffen und den Angriff zu stoppen ist hier am größten.

Die Möglichkeit der Flucht schließt die Anwendung der Notwehr nicht aus, das Recht darf dem Unrecht nicht weichen!

Die Notwehr ist auch nicht verhältnismäßig und wenn du nicht genug Zeit hast das mildeste Mittel zur sicheren Abwehr eines Angriffs zu erwägen und einzusetzen, dann ist der Griff zum ersten Verteidigungsmittel unter akutem Zeitdruck legitim.

Ist der Angreifer bewaffnet, macht es dir vieles leichter, zum Beispiel wird unter Zeitdruck bei einem Angreifer mit Messer eher nicht danach geschaut, ob du Zeit hast, wirklich laut und deutlich einen Warnruf und einen Warnschuss abzugeben, weil es kaum/gar nicht möglich ist.

doch die haben Ahnung, man kann wegrennen

Natürlich darfst du das.

§ 32 StGB.

Nein.

Es ist bei Notwehr nur das mildeste Mittel erlaubt, dass den gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff stoppt.

Das kann vielleicht auch mal das Erschießen sein, aber es würde wohl auch ausreichen, den ANgreifer mit der Waffe zu bedrohen und ihm ansonsten anzuschießen, z.B. ins Bein, aber eine gezielte Tötung wäre nicht gestattet.

Es ist bei Notwehr nur das mildeste Mittel erlaubt, dass den gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff stoppt.

Nein.

Alles was erforderlich ist.

@kevin1905

Das kann unter mehreren Möglichkeiten auch das mildeste Mittel sein. Wenn ich z.B. einem Beleidigungsschwall unterzogen werde, rechtfertigt das auch Notwehrmaßnahmen - sicherlich aber nicht, den Gegner zu erschießen.

Falsch!

Unter gewissen Umständen wird die Regel des mildesten Mittels außer Kraft gesetzt!

"Unter mehreren Verteidigungsmöglichkeiten ist der Angegriffene zudem nur dann auf eine für den Angreifer weniger gefährliche Alternative zu verweisen, wenn ihm genügend Zeit zur Wahl des Mittels sowie zur Abschätzung der Lage zur Verfügung steht3."

https://www.rechtslupe.de/strafrecht/notwehr-statt-flucht-3110736

Und wenn jemand mit einem Messer aus 8 Metern Entfernung auf einen zu hechtet, dann hat man nicht genug Zeit, darüber nachzudenken, ob es denn nun der Schlagstock oder die 9mm sein soll. Wer da instinktiv zur Waffe greift, darf nicht dafür bestraft werden

@Evoluzzer213

Nicht "falsch", sondern eben problematisch und eine Frage der Einzelfallprüfung...

Wenn mich jemand aus 8 Metern mit einem gezückten Messer anläuft, habe ich praktisch die beste Chance, wenn ich weglaufe. Ich bin nämlich relativ schnell...:-)

Keine Chance hätte ich hingegen, wenn ich erst noch eine Schusswaffe aus der Jacke fingern, durchladen und entsichern müsste...:-)

Wenn kein anderes Mittel der Gefahenbwehr zur Verfügung steht.
Vielleicht reichts wenn Du ihm eine batscht, oder Du machst auf dem Absatz kehrt und gibst Fersengeld.

oder Du machst auf dem Absatz kehrt und gibst Fersengeld.

Was immernoch das Beste Mittel ist sein Leben in bedrohlichen Lagen zu schützen.

Weiss garnicht woher das kommt, dass so viele glauben in jeder (theoretischen) gefährlichen Situation James Bond oder Karate Kid 2.0 spielen zu müssen.
Jeder Selbstverteidigungskurs (und alles, was damit zu tun hat) lehrt einen ausdrücklich: Wenn es nur irgend geht, lauf weg. Wenn Dich jemand überfällt, gib ihm das Geld/Handy. Das ist der beste und klügste Weg einer gefährlichen Situation zu entgehen.
Alles andere, was beigebracht wird, kommt nur dann zum Einsatz, wenn es absolut keinen Ausweg, keine Fluchtmöglichkeit gibt, wenn alles andere was man (nicht) tut das eigene Leben bedrohen würde.

Ich glaube viele Leute sollten einen solchen Kurs mal besuchen.

@apophis

Wenn es nur irgend geht, lauf weg

Weil es aus der Perspektive "Haut retten" das klügste ist zu tun.

Aber nicht weil es das Gesetz so fordert.

@Tuehpi

Das Gesetz fordert niemanden auf sich in Gefahr zu begeben.
Alle rechtlich geforderten Hilfsmaßnahmen beinhalten die Ausnahme, nach der man sich nicht selbst in Gefahr bringen/begeben soll.

Wenn Dich jemand mit einem Messer bedroht oder gar angreift und Du läufst weg, hast Du keinerlei rechtliche Konsequenzen zu befürchten.

Das Gesetz schreibt nicht vor, dass Du Dich ausser Gefahr (welche auch immer) begeben sollst, tust Du es aber nicht, kann das schwerwiegende rechtliche Folgen auf Dein nachgehendes Handeln haben.
Etwa dass ein Angriff auf einen bewaffneten Mann nicht als Notwehr beurteilt wird und sogar als Totschlag oder Körperverletzung angesehen wird.

Immerhin gibt es diverse Fälle, wo jemand einen Kriminellen aufgehalten haben oder bei Prügeleien dazwischen gingen und am Ende Schmerzensgeld den Täter zahlen mussten.

Mit Weglaufen macht man nichts falsch, weder rechtlich noch nach dem gesunden Menschenverstand.

@apophis

Natürlich habe ich keine rechtlichen Konsequenzen zu befürchten wenn ich die Beine in die Hand nehme.

Das Gesetz fordert die Flucht aber nicht. Wir haben in Deutschland ein sogenanntes schneidiges Notwehrrecht - das Recht braucht dem Unrecht nicht zu weichen.

Habe ich die Wahl zwischen Flucht und Verteidigung, ist es keine Pflicht sich für die Flucht zu entscheiden. So lange der Angriff GEGENWÄRTIG ( das ist wichtig) und rechtswidrig ist, darf ich jegliches erfolgsversprechende (nicht das mildeste, wie gern propagiert) Mittel anwenden den Angriff zu beenden.

Eine Prüfung auf Verhältnismäßigkeit findet, außer bei offensichtlich krassen Missverhältnissen, nicht statt.

@Tuehpi

Es gilt die Verhältnismäßigkeit, nicht die Machbarkeit.

Er kann also mit der einen Hand dem Täter die Waffe zeigen und mit der anderen Hand am Handy, mit dem Staatsanwalt seines Vertrauens die Rechtsfrage klären.
Eventuell zeigt sich der Angreifer beeindruckt.

Genau deshalb urteilen anschließend Gerichte darüber, was es denn nun gewesen ist.

@Tuehpi

Ich habe auch einmal, natürlich zur Gefahrenabwehr...also ich bin bei rot über eine Ampel gefahren.

So habe ich argumentiert: " ich mußte das tun, um einen Unfall zu vermeiden".
Da hat man mir das erweiterte Foto gesendet, da war auf Km kein anderes Auto hinter mir.

@Tuehpi
Das Gesetz fordert die Flucht aber nicht

Das wollte ich auch nie behaupten. Falls das das so verstanden wurde, war das nicht meine Absicht.

@soisses

Und was möchtest du mir damit jetzt mitteilen?

@Tuehpi

Dass die Auslegung Notwehr oder nicht, in den Händen der Justiz liegt.