Darf man jemanden aus Verdacht auf eine Straftat aufnehmen?
Mein Mieter kam nach einem Gespräch, in welchem er mich mehrmals aggressiv bedrohte, zu meiner Wohnungstür und leutete an.
An der Tür hatten wir wieder ein Gespräch, welches ich für den Fall, dass er handgreiflich werden könnte, aufgenommen habe.
In der Aufnahme kann man ihn nicht sehen; man hört nur das gesamte Gespräch zwischen uns, in welchem er mich zwar beleidigt, jedoch nicht geschlagen hat.
Habe ich rechtswidrig gehandelt?
Bin übrigens Österreicher
5 Antworten
Du kannst es als Beweismittel an die Polizei weiterleiten, ob es nachher zählt entscheidet das Gericht. Strafbar ist es nicht, denn die Weitergabe an die Ermittlungsbehörden ist keine Veröffentlichung.
Nein. Die Aufnahme eines Gespräches ist alleine bereits eine Straftat an sich, völlig egal, was Du damit beweisen könntest.
§201 StGB, kannst mal nachlesen, Verletzung des gesprochenen Wortes. Da steht halt nix von Beleidigung oder Bedrohung dabei aufgenommen als Ausnahme oder sowas, alleine Die Aufnahme reicht und Du bist der Mops.
Solange du es nur für dich benutzt, ist es ok. Aber nicht veröffentlichen, oder jemandem vorspielen.
Nein, auch das Aufnehmen stellt eine Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes dar und ist damit ein Straftatbestand
Egal ob jetzt rechtswidrig oder nicht. Diese Aufnahme wird im Ernstfall nur nicht anerkannt. (Soweit mir bekannt ist.)
Ob etwas als Beweismittel zugelassen wird entscheidet im Einzelfall das Gericht, und ja, das kann zugelassen werden.
Ja, das war eine Straftat nach 201 StGB. Bildaufnahmen wären erlaubt gewesen.
Wenn das nicht offensichtlich ist, macht es wohl auch keinen Sinn, wenn ich es erkläre.
Hab nochmal recherchiert.. du redest wohl vom Deutschen Gesetzbuch.
Ich hätte vielleicht erwähnen sollen, dass ich Österreicher bin
Hast Du!
Ja nachher ergänzt :)
Was hat das bitte mit 201 zu tun?