Darf man Einzelne Snicker oä aus Packungen immer weiterverkaufen (zB als Kiosk)?

4 Antworten

Das kann man einfach ignorieren mit dem Einzelverkauf, wenn man die fehlenden Nähwertangaben selbst ergänzt (Aufkleber).

Muss man halt rechnen, ob der Arbeitsaufwand sich rechnet im Vergleich zu den Einzelverkaufsverpackungen....

weißt du das rechtlich ganz sicher?

Der Kioskbetreiber müsste verlässlich rausfinden, ob es tatsächlich nur an der Zutatenliste liegt, dass nicht einzeln verkauft werden darf. Eventuell ist auch das Einzelprodukt unzureichend mit seinem Gewicht oder Nährwerten gekennzeichnet. Weiteres nicht ausgeschlossen.
Insgesamt stände der Verkäufer sich vermutlich besser, wenn er gleich zum Einzelverkauf freigegebene Riegel kauft und weiterverkauft, schon weil durch Etiketten und Druck zusätzliche Kosten für ihn entstehen. Auch wirkt so ein beklebter Riegel nicht besonders vertrauenserweckend bei Kunden - ich würde ihn aus Intuition nicht kaufen.

Viele Produkte aus dem Ausland sind beklebt, um eine deutsche Aufschrift zu haben. Auch in Supermärkten. ganz normal

@achgas

Ja, das weiß ich. Beim ausländischen Produkt kenne ich das auch und weiß auch warum das so ist, dafür gibt es ja gute Gründe. Wenngleich du auch ehrlich sein musst, dass es eher die Ausnahme ist, dass so beklebte Produkte angeboten werden, meist ist das eine ganz normale Verpackung.
Wenn aber ein ganz normales 08 15 Produkt so verklebt ist, finde ich das komisch. Aber magst du ja ausprobieren, ich habe ja nur meine Ansicht so geschrieben. Wenn du ein ganz normales Produkt, dass du ganz normal und normalerweise unbeklebt im Laden kaufst, hier dann so verschandelt im Regal vorfindest, dann fragst du dich natürlich, was damit nicht stimmt, dass das jetzt so beklebt ist. Das erweckt immer den Eindruck nach B Ware oder ähnlichem.

Insgesamt frage ich mich natürlich, warum du nicht in der Metro oder was vergleichbaren einen ganz normalen großen Karton, wie man ihn aus Kiosk oder der Tankstelle kennt, kaufst – dann kannst du die Riegel völlig legal und problemlos einzeln verkaufen. Warum muss es ein Päckchen aus dem Supermarkt sein, dass offiziell nicht dafür vorgesehen ist?

@T3Fahrer

Hahaha ich frag nur aus interesse hab kein Kiosk oder so lmao

Er ist nicht Inverkehrbringer und kann die Ware nicht nach eigenem Gusto mit einer Zutatenliste bekleben, selbst wenn diese korrekt ist. Und das MHD steht vermutlich auch nicht drauf.

Warum er es trotzdem macht liegt auf der Hand, er kann LEH Ware im Mehrfachpack günstiger beziehen. Vor allem wenn es Restanten aus dem Restpostenmarkt sind, da kostet so ein 5er Pack schon mal weniger als ein einzelner Riegel bei ihm.

Zutatenliste usw

MHD ist da wohl drin ;))

Das ist eine Packung aus dem Großhandel für Kioskbedarf. Da kann ich Dir mal einen Metro Prospekt scannen

Einzeln darf man das verkaufen. Nur der Kioskbesitzer muß eine Großpackung kaufen & diese werden in Großhandel nicht einzeln abgegeben aus der großen Packung heraus

Es gibt im normalen Supermarkt tatsächlich 5er oder 10er Packs, in welchen die Riegel nach Aufschrift nicht einzeln verkauft werden dürfen.

@T3Fahrer

Wenn die einzeln eingepackt sind, wie bei einem Snickers oder einem Mars, wüßte ich nicht wieso das verboten sein könnte. Der Kioskbesitzer schließt ja nun keinen Vertrag mit dem Hersteller.

@NonNam

Wegen möglichen mangelhaften Angaben auf jedem Einzelriegel vermutlich. Ist teilweise explizit drauf angegeben.

@T3Fahrer

Da hättest Du recht. Aber in den Großgebinden, die ich aus der Selgros/Metro oder wie auch immer die jetzt heißen, kenne, ist jedes Einzelstück mit den notwendigen Angaben versehen. Aber ich muss ja auch nicht alles wissen ;-)

@T3Fahrer

Deswegen:

Zutatenliste usw