Darf man einen Nachtspeicherofen selbst ausbauen?

10 Antworten

Vielleicht helfen dir diese Informationen ein wenig weiter

Fakt ist: Grundsätzlich ist es nicht verboten die Elektroheizungen selbst zu demontieren und sie beim Wertstoffhof zu entsorgen!

Unterschieden wird hier zwischen belasteten und unbelasteten Geräten.

Sollte der Versorger demnach nur die Entsorgung durch einen Fachbetrieb als zulässig akzeptieren, denke ich, dass der Entsorger nachweisen muss, dass es sich um Geräte dieser Kategorie handelt.

Da der Wertstoffhof als autorisierter Fachbetrieb die Geräte offensichtlich problemlos angenommen hat, kannst du als Verbraucher sicher davon ausgehen, dass die Entsorgung nicht zu beanstanden ist.

Fraglich ist auch, ob der Energieversorger nicht die Sorgfaltspflicht hat und die Geräte hätte mit entsprechenden Warn-Hinweisen ausstatten müssen?

Ebenfalls für mich nicht nachvollziehbar ist, was die Kündigung des Liefervertrags mit der Entsorgung zu tun hat.

Interessant könnte auch die Frage sein, inwieweit der Energieversorger Einfluss auf etwas nehmen kann, dessen Eigentümer er nicht ist.

Es gibt ganz bestimmt rechtliche Bestimmungen zum Umgang mit Elektroheizungen. Es macht auch Sinn, aspesthaltige Geräte fachmännisch zu entsorgen.

Doch hat ein Wirtschaftsunternehmen tatsächlich die Macht, den Verbraucher zur Vertragserfüllung zu zwingen. Selbst wenn kein Strom mehr für die Heizung verbraucht wird, fallen bestimmt mtl. Grundgebühren an.

Selbst wenn die Entsorgung nicht den gesetzlichen Bestimmungen entsprach, sehe ich keine Rechtfertigung darin, die Vertragskündigung abzulehnen.

Allgemeine Informationen findest du hier:

https://www.energie-experten.org/heizung/elektroheizung/nachtspeicherheizung/entsorgen.html

Am Ende der Seite findest du auch die Möglichkeit der Kontaktaufnahme. Eventuell kannst du dich hier einmal erkundigen.

Mein Tipp: Ich denke die besten Chancen bestehen darin, dass die Eigenentsorgung nicht generell verboten ist und das der Entsorger beweisen muss, dass eure Geräte ausschließlich durch einen Fachbetrieb entsorgt werden mussten. Weiterhin würde ich mich auf den Wertstoffhof berufen.

Und überhaupt. Was soll die Entscheidung bedeuten. Da die Dinger weg sind, wirst du auch in Zukunft die Forderungen des Versorgers nicht erfüllen können. Heißt das du kannst überhaupt nie mehr den Vertrag kündigen?

Mein Tipp: Sollte es da wirklich weiterhin kein Einsehen geben, würde ich die Sache auch anderen Stellen zur Bewertung vorlegen.

Die Frage ist letztendlich: Wiegt die Neuinstallation einer Heizungsanlage und damit ein großer Beitrag zum umweltgerechten Heizen nicht schwerer, als ein eventueller aus Unwissenheit gegangener Verstoß beim Entsorgen?

Dein Beispiel zeigt aber auch einmal wieder sehr schön, wie Bürger, die aktiv in den Umweltschutz investieren, behandelt werden, wenn es darum geht, dass Energie-Konzerne weniger Strom verkaufen können.

Frage doch nochmal nach, was der Energieversorger benötigt und was das Problem sei, denn du hättest diese Geräte am Wertstoffhof abgegeben und könntest gerne Fotos von den leeren Stellen der Nachspeicherheizungen liefern.

Oft ist es nur ein Sachbearbeiter, der etwas sehr genau ist.

Unsere Nachbarn hatten einen riesen Aufstand mit dem Wasserversorger, weil etwas mit dem Kanalanschluss nicht okay wäre. Ein ruhiger Anruf mit der Erklärung was wurde bisher gebaut und geprüft und was würde noch benötigt und geklärt war es. Der Bauunternehmer hatte die Unterlagen der Dichtigkeitsprüfung noch nicht eingereicht.

Ja denke ich auch, such dir ein Unternehmen was Asbest entsoregn darf - nimm den Mundschutz und raus das teil - lass dir die Entsorgung dokumentieren - und keine Angst vor den kosten - Heizöl entsorgen ist um ein Vielfaches teurer.

Wieso braucht man angeblich für alles mögliche Fachwissen? Normaler, guter Menschenverstand sollte genügen!

Hast du keinen Vater, Mutti keinen Mann der sich um solcherlei kümmern könnte? Sag Mutti einen schönen Gruß von mir, sie sollte sich sofort abregen und mit etwas überlegen grinsen. Denn momentan verhält sich Mutti ganz genau so wie die ENBW das von Mutti erwartet! Die wollen, dass Mutti nervös ist und bleibt. Denn wenn Mutti nervös ist, überlegt sie nicht vernünftig. Also sollte Mutti endlich mal den Kopf benutzen, ruhig und gefasst bleiben.

Was die ENBW von Mutti will, ist eine Sache! Deren Sache. Wenn Mutti per Einschreiben gekündigt hat, ist rechtlich vorerst mal alles in Ordnung. Ob die ENBW verlangen kann, dass nur die Leute einen Nachtspeicherofen abbauen und entsorgen dürfen, die die ENBW akzeptiert ist momentan völlig nebensächlich. Die ENBW kann ihre Kunden nicht als Sklaven behandeln!

Erstens kann es keine so hohe Stromrechnung wie vorher mehr geben, zweitens ist nur der tatsächliche Stromverbrauch laut Stromzähler zu bezahlen. Wozu also aufregen?

Falls es zwei Stromzähler gibt, also einen der nur den Verbrauch der Nachtspeicher zählt und verrechnet, kann der nichts mehr zählen, es gibt keine Stromverbraucher des Typs Nachtspeicher mehr. Einzig die unnötigen Kosten für Zählermiete könnten anfallen, haben aber keine rechtliche Grundlage mehr wegen nachweisbarer Kündigung per Einschreiben! Wozu ist Mutti so nervös?

Mutti sollte nicht nervös sein, und nicht nervös werden, wenn ENBW egal was schreibt! Die wollen genau sowas, denn wenn Leute nervös werden, denken sie nicht mehr vernünftig nach!

Wenn die ENBW etwas will, soll sie das gerichtlich versuchen durch zu setzen. Spätestens dann wird klar, es gibt die Nachtspeicher nicht mehr und der Vertrag wurde per Einschreiben gekündigt.

Einfach den Vertrag kündigen und fertig.

Wenn ihr das Haus verkaufen würdet und auszieht wäre doch das selbe.

Ihr seid halt noch an euren Stromvertrag gebunden.