Darf man einen Anhänger oder Wohnwagen auf einem Mietparkplatz abstellen?

6 Antworten

Ein Stell- bzw. Parkplatz vor dem Haus, der nicht baulich von der Straße abgetrennt ist, so dass nur der Mieter darauf fahren kann, ist laut österreichischer Rechtsprechung öffentlicher Verkehrsraum (für die Wertung einer Landfläche als Straße nach der StVO sind nicht die Eigentumsverhältnisse am Straßengrund, ein Widmungsakt oder der lange Gemeingebrauch, sondern das ausschließliche Merkmal des Fußgängerverkehrs oder Fahrzeugverkehrs entscheidend. VwGH vom 24.03.1969, Z 713/68; Veröff: ZVR 1969/331 S 315). Könnte also jedermann, wenn auch verbotswidrig dort sein Fahrzeug bewegen, so gilt dies als Straße nach der StVO.

Nach § 23 Abs. 6 österreichischer StVO darf ein Anhänger ohne Zugfahrzeug aber nur zum Be- oder Entladen auf der Straße abgestellt werden.

Ist der Parkplatz aber z.B. durch eine Schranke nur für die Mieter erreichbar, so liegt kein öffentlicher Verkehrsraum vor und das Gesagte hat keine Gültigkeit.

Ist also der Parkplatz nicht durch Jedermann erreichbar, liegt es nur am Vermieter, ob er das Abstellen duldet.

Ich kenne es aus BRD so (und ich denke, bei Euch wirds dito sein): Das abgestellte FZ muss ein kennzeichen haben. Abstellen kannst Du auf dem Platz, gerade weil Du ihn ja gemietet hast, dann alles.

Ich wüsste nichts was dagegen sprechen sollte. Genauso kannst du ein Motorrad dort abstellen. Du bezahlst ihn doch. 

was du auf deinem Parkplatz abstellst, dürfte eigentlich egal sein; ABER du hast noch ein Zugfahrzeug, da hast dann Probleme.

ja.... du darfst....