Darf man ein PKW besitzen wenn jemand Anspruch auf BAföG erhalten möchte und eine Sparkarte?
3 Antworten
Der Zeitwert deines Autos wird einfach auf dein Vermögen angerechnet. Um noch BAFöG zu erhalten, darfst du ein maximales Vermögen von 8200€ haben. Solltest du, inklusive Auto darunter bleiben, ist das kein Problem.
In der Regel geht es nur um dein Vermögen zur Zeit des Antrags, also nein, nur den aktuellsten musst du vorzeigen. Ich muss dich aber drauaf hinweisen, dass es verboten ist, eigenes Vermögen zur Verwahrung an z.B die Eltern zu übergeben, damit es im Kontoauszug nicht auftaucht.
Werden von mir vielleicht dann auch die Kontoauszüge der letzten drei Monate verlangt?
Ja, die musst du in der Regel vorlegen.
Vielen Dank für deine Hilfe. Nee habe eh nichts zu vergeben, von daher passt das. 🙂👍
Warum sollte man keinen PKW besitzen dürfen? Der wird auch nur mit dem tatsächlichen Zeitwert als "Vermögen" angesehen.
Ja aber wenn der Zeitwert ergibt, dass das Auto einen Wert in Höhe von ca. 6.500,00 € zeigt? Dann auch?
Davon kannst du ja kaum etwas abbeißen. Und verkaufen kannst du den PKW auch nicht ohne weiteres.
Also könnte er mit dennoch bewilligt werden. Verkaufen kann ich mein Auto sowieso nicht, da er auch noch nicht abbezahlt wurde. Auf meiner Sparkarte habe ich habe ich auch nur 2 Euro drauf. Sollte für mich positiv zwecks einer Bewilligung aussehen oder?
Die noch zu zahlenden Raten wirken sich aber auch nicht positiv für dich aus. Das musst du selbst sehen, wie du die aufbringen kannst
Das passt dann, die Raten übernimmt mein Vater für mich. Und was ist mit der Sparkarte (Sparbuch) in dem ich nur 2 Euro habe? Wird dann von mir nach einiger Zeit verlangt, dass ich meine Kontoauszüge mal übersende falls ich da Geld einsparen konnte?
Dann schickst du eben den Kontoauszug. Was soll denn da passieren?
Eben. Überflüssige Frage. Vielen Dank für die sehr hilfreichen Informationen
Du darfst sogar Eigentümer sein.
Werden von mir vielleicht dann auch die Kontoauszüge der letzten drei Monate verlangt?