darf man ein auto fahren was nicht auf meinen namen versichert ist?

8 Antworten

Nicht mitversicherte Personen dürfen nur GELEGENTICHE Fahrten machen. Wenn es sich um regelmässige Fahrten handelt, muss man diese Personen mitversichern.

Mach doch mal auf aspect-online.de einen Versicherungsvergleich in dem du alle relevanten Daten eingibst.

In der Regel ist immer das Fahrzeug versichert, nicht der Fahrer. Allerdings gibts halt Ermäßigungen, wenn z. B. der jüngste Fahrer unter 25 Jahre alt ist.

Das der/die Fahrer mit Namen eingetragen werden, kenne ich nicht, würde so eine Versicherung aber auf keinen Fall abschließen.

Es wird sicher auch nicht teurer, wenn das Fahrzeug auf deinen Vater versichert ist und du als Fahrer unter 25 eingetragen wirst, als wenn du es direkt auf dich versicherst.

Bei einem nicht eingetragenen Fahrerkreis kann die Versicherung den Beitrag rückwirkend angleichen und eine Vertragsstrafe von 40 - 200 % eines Jahresbeitrages verlangen. Den Schaden bezahlen muss sie auf jeden Fall. (Achtung: gilt nur für die Kfz-Haftpflicht, nicht für die Kasko).

lottepappe  25.10.2011, 17:24

Das der/die Fahrer mit Namen eingetragen werden, kenne ich nicht, würde so eine Versicherung aber auf keinen Fall abschließen.

das Problem ist ja, es gibt immer wieder Versicherungen die mal eine Ausnahme darstellen ! Eine Versicherung ohne Angaben von Namen der Fahrer , gerade bei "jungen Fahrer" kenn ich wieder nicht und würde so eine auch nicht abschließen ! !

In der Regel ist immer das Fahrzeug versichert, nicht der Fahrer. Allerdings gibts halt Ermäßigungen, wenn z. B. der jüngste Fahrer unter 25 Jahre alt ist.

Meistens ist es doch so, das ein Beitragzuschlag auf Fahrer unter 25 Jahren kommt und keine Ermäßigung ! !

Leider kommt es meistens immer wieder für den Kunden die Warheit an Licht, dass Online Vergleiche (z.B. Check24) nicht die billigste Variante darstellt. Lediglich wird dem Kunden eine abgespeckte Version des Versicherungsschutzes vorgestellt. Online/Direktversichere die Kampfpreise auf den Markt spülten sind mittlerweile Pleite ! !

Eichbaum1963  25.10.2011, 17:51
@lottepappe

Eine Versicherung ohne Angaben von Namen der Fahrer , gerade bei "jungen Fahrer" kenn ich wieder nicht und würde so eine auch nicht abschließen ! !

Wird dann lustig, wenn das Fahrzeug noch von vielen anderen genutzt würde. :P Ist mir eh neu, dass jeder Fahrer mit Namen eingetragen wird - sinnvoll ist es jedenfalls nicht. Vor allem aber: welchen Vorteil würde es dir als VN bringen? Keine, dafür aber Nachteile. ;)


Ja, meine Formulierung oben hat einen Fehler:

"In der Regel ist immer das Fahrzeug versichert, nicht der Fahrer. Allerdings gibts halt Ermäßigungen, wenn z. B. der jüngste Fahrer über 25 Jahre alt ist." müsste es heißen.

youknowmaname 
Fragesteller
 25.10.2011, 21:28

wie meinste "mit namen eingetragen werden"?

Eichbaum1963  25.10.2011, 21:36
@youknowmaname

Das jeder Fahrer namentlich in der Versicherungspolice aufgeführt wird.

Kenne ich nicht, wenns das aber gibt halte ich es für Unsinn. Es reicht vollkommen, wenn der Fahrerkreis in der Police erwähnt wird, wie z. B. Fahrer unter 25 oder 23 Jahre.

lottepappe  26.10.2011, 09:40
@Eichbaum1963

ja, aber da dieser Begriff (meist unter "beliebige Fahrer") schon recht verallgemeinert ist denke ich, dass diese Versicherung nicht billiger wird sondern eher teurer!? Des Wegen ist es ein Vorteil wenn das Kind bei Namen genannt wird. So besteht nur das Risiko auf das genannte Kind und nicht auf eine allgemeine Aussage wo jeder Jugendlicher unter 23 Jahren fahren könnte !!!

Eichbaum1963  26.10.2011, 10:46
@lottepappe

Ok, macht bei Fahranfängern soweit Sinn, damit die davon abgehalten werden ihre Freunde fahren lassen. Dadurch könnte die Prämie um einiges niedriger sein, vor allem nach 1 - 2 schadenfreien Jahren.

Nur dann alle Fahrer, auch die über 23/25 mit Namen einzutragen, macht wenig Sinn. Ergo wird nur der "Neuling" namtentlich eingetragen - andere, die ihren Fahrerlaubnis schon länger als 5 - 7 Jahre besitzen, nicht. ;)

Und wenn du das genauso meinst, dann sind wir uns einig. ;)

lottepappe  26.10.2011, 13:59
@Eichbaum1963

jup.. der Sachverhalt wurde geklärt ;)

wenn dein vater dich als mitnutzer eintragen läßt dann darfste das auto auch fahren. steht er als alleiniger fahrer drin und du baust nen unfall kann es sein das die versicherung die regulierung des schadens ablehnt

FreeEagle  25.10.2011, 16:27

Sie würde einen Schaden wohl regulieren, aber den Vater in Regress nehmen und/oder die rückständigen Beiträge einfordern.

Eichbaum1963  25.10.2011, 16:28

Nein, die Zahlung verweigern darf die Versicherung nicht, aber den Beitragssatz rückwirkend neu berechnen und eine Vertragssgtrafe von 40 -200 % eines Jahresbeitrags verlangen.

ich meine man kann das alter runtersetzten... oft hört man ja dass man erst mit 25 das auto fahren darf, egal auf wen es versichert ist...

aber ich glaube dein vater könnte sich versichern und das alter auf deins festlegen, das kostet dann zwar auch n biischen mehr aber nich so viel als wenn du dich allein versicherst...

frag deinen versicherungsheini nochmal danach

Geht zu einem Versicherungsmakler, der kann aus vielen Tarifen / Gesellschaften wählen und kennt auch diejenigen mit Sonderregelungen für Junge Fahrer.