Darf man eigendlich einfach jemand fotografieren

10 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Nein, du darfst ihn nicht fotografieren und du kannst ihn auch nicht anzeigen. Wie du schreibst, sitzt er** versteckt** am Wasser , warum sollte er dann wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses angezeigt werden.

Hallo Vschupf,

zunächst gebe ich meinen Vorrednerinnen und -rednern Recht: da gilt vor allem StGB § 201a, wie schon zitiert.

Etwas anderes ist das öffentliche Ärgernis. Ich ziterie StGb § 183a (Quelle: www.dejure.org):

"Wer öffentlich sexuelle Handlungen vornimmt und dadurch absichtlich oder wissentlich ein Ärgernis erregt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft ..."

Jetzt ist die Frage, ob ein einfaches Sitzen eine sexuelle Handlung darstellt. In meinen Augen stellt ein einzelner Mensch nackt an einen Fluss keine Ärgernis dar - also zunächst kein persönliches Ärgernis.

Aber stellte er denn für Dich ein persönliches Ärgenis dar, vorbehaltlich eines vielleicht doch öffentlichen? Dann wäre der Weg gewesen, mit der Polizei zu sprechen, wo man die Rechtlage ganz genau kennt. Dort hätte man auch sagen können, ob in dem Fall ein Bild gemacht werden könnte, StGB § 201a nicht anwendbar wäre.

Die Alternative - die sicherlich weniger juristische Konsequenzen hätte - wäre ein einfaches Schmunzeln über die doch ungewöhnliche Situation gewesen. Vielleicht hätte sich auch die Frage an denjenigen ergeben, was ihn motiviert, so da am Fluss zu sitzen. Und dann wäre das vielleicht nicht mehr so ärgerlich gewesen, oder?

Viele Grüße EarthCitizen

Man muss hier unterscheiden zwischen

  1. fotografieren
  2. Foto verbreiten
  3. Ärgerniss

Zu 1 und 2: StGB § 201a Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen

"(1) Wer von einer anderen Person, die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, unbefugt Bildaufnahmen herstellt oder überträgt und dadurch deren höchstpersönlichen Lebensbereich verletzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer eine durch eine Tat nach Absatz 1 hergestellte Bildaufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht."

Nun ist die Natur selten ein solcher geschützter Raum - so dass ein Foto durchaus erlaubt sein dürfte. Anders vielleicht, wenn ich eigens zum Umkleiden oder Urinieren oder Kopulieren eine dichte Hecke aufsuche ... Aber Urteile über Hecken kenne ich keine.

Zu 2: KunstUrhG § 22

"Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden."

Dies spricht aber nicht gegen das Aufnehmen des Fotos. Ein penetrantes Knipsen könnte höchstens gegen den Stalking-Paragrafen verstoßen.

Zu 3: "Die Erregung öffentlichen Ärgernisses ist in Deutschland nach § 183a StGB eine Straftat. Nach dieser Vorschrift wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wer öffentlich sexuelle Handlungen vornimmt und dadurch absichtlich oder wissentlich ein Ärgernis erregt, wenn die Tat nicht in § 183 StGB (exhibitionistische Handlungen) mit Strafe bedroht ist." de.wikipedia.org/wiki/Erregung_öffentlichen_Ärgernisses.

Da es Nacktwanderern und Nackt-Bikern juristisch selten an den nichtvorhandenen Kragen geht, haben Nackt-Sonnenbader noch weniger zu befürchten, glaube ich.

Zwar kann Entkleiden oder Nackt-Sein eine sexuelle Handlung darstellen - oder sogar eine exhibitionistische. Muss es aber nicht. Zudem fehlt Naturisten in der Regel dieses Tatbestands-Merkmal:

"dadurch absichtlich oder wissentlich ein Ärgernis" zu erregen.

Vor allem "nackt versteckt am Wasser" ;-).

Gruß aus Berlin, Gerd

Wenn du den anzeigst darfst du's vermutlich machen als "Beweissicherung", auch wenn's kein öffentliches Ärgernis ist, wenn er's versteckt macht. Ansonsten darfst du Bilder machen, aber ohne dessen Einverständnis nicht herumzeigen. Wenn er dich erwischt und dich bittet es zu löschen weiß ich's nicht genau, würd ich dann aber eher tun, an deiner Stelle.

dafee01  25.05.2014, 15:13

Warum sollte er ihn anzeigen können? Dafür gibt es überhaupt keinen Grund.

chalalala0  25.05.2014, 15:14
@dafee01

Gibt's auch nicht, aber wenn er ihn unbedingt anzeigen will, kann er ja gerne zur Polizei gehen und schauen was die draus machen, lol

Vschupf 
Fragesteller
 25.05.2014, 19:16
@chalalala0

es gibt halt viele dumm babbler hier die meinen man braucht mich nur zu fotografieren wenn mann die Zweige zu Seite schiebt

Darf mann ein Mensch der nackt versteckt am Wasser Hier Fluss sitzt einfach fotografieren

Nein.

oder ist das Urheberrechts Verletzung.

Auch nein, denn der Urheber des Bildes ist ja der Fotograf. Aber es wäre eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts.

und anzeigen wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses ??????

Ich denke, er sitzt versteckt. Wo ist da die Öffentlichkeit, die sich ärgert? Das bist doch nur du prüder Spanner.

Vschupf 
Fragesteller
 25.05.2014, 15:14

ne der der sitzt bin ich

DwightS  25.05.2014, 15:15
@Vschupf

Na das hättest du vielleicht eher klarstellen sollen.