Ist es erlaubt, die LED Leiste in den Scheinwerfern durch gelbe LEDs auszutauschen?

Die Lichter - (Auto, Auto und Motorrad, Tuning)

6 Antworten

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Was man machen könnte, wohlgemerkt könnte im Sinne von entsprechenden elektronischen und bastelrischen Fähigkeiten vorausgesetzt, im vollen Bewußtsein das es nicht erlaubt ist:

SW zerlegen, die weißen LEDs gegen RGBW LEDs mit passenden Vorwiderständen tauschen, und einen versteckten Umschalter im Innenraum anbringen. Die zusätzlichen Adern müssen dabei natürlich in dem restlichen Kabelbaum integriert werden, so daß es selbst einem prüfenden Blick nicht sofort ins Auge sticht.

Dann könnten man vielleicht sogar damit beim TÜV durchkommen. Aber es wäre schon mit extremen Aufwand verbunden, alleine die SW zu zerlegen und wieder zusammen zu kleben ist wahrlich eine Kunst. Wenn auch durchaus möglich bei entsprechendem Geschick.

Allerdings ist es trotz alledem nicht erlaubt.

Wenn man damit erwischt wird, wird der Polizist dann aber richtig das volle Register abziehen, und Dir all das aufbrummen was in seiner Macht steht. Denn dann ist eindeutig, daß Du in vollem Bewußtsein des Unrechts, deine SW manipuliert hast. Nicht nur neue Scheinwerfer, sondern mit Sicherheit neuer TÜV-Besuch sind dann fällig. Und wenn er einen schlechten Tag hat, dann legt er das Fahrzeug an Ort und Stelle still (entwertet Kennzeichen), läßt es abschleppen, und Du darfst mit dem Bus/Taxi nach Hause fahren.

Obige Überlegung ist also rein theoretischer Natur, oder für ein Showcar ohne Straßenzulassung.

PS: Der Traum Flügeltüren zu verwirklichen, und durch den TÜV zu kommen ist realistischer, wenn auch wesentlich teurer. :) 

Nein. Dadurch erlischt das Teilegutachten und so die Betriebserlaubnis, da diese Scheinwerfer nur mit den entsprechenden LED abgenommen wurden.

Hallo TH13M0,

kurz und knapp: Nein

Länger: Du verlierst deine Straßenzulassung dadurch, bzw die allgemeine Betriebserlaubnis erlischt, o.s.ä.

Nachtrag: Das große Problem hierbei: Die bauliche Veränderung ist weithin zu sehen. Es ist geradezu als würdest darum betteln, einen Strafzettel zu kassieren. Die Folge Strafzettel, Wiederherstellung des Originalzustandes, und wieder vorführen beim Polizisten. Bestenfalls. Es könnte aber sein daß man Dich dazu verdonnert dein Autu erneut beim TÜV vorzuführen.

Also laß es lieber sein, in deinem eigenen Interesse.

MfG

Bla©k Widowmaker

Ist nicht erlaubt. Wie heißts so schön : wo kein Kläger, da kein Richter.

aber glaub mir, keine Woche später wirst du angehalten.

Wieso willst du überhaupt gelbe LEDs ?

Nein ist es nicht und all das was dir hier vorgeschlagen wurde um es möglich zu machen ist illegal, führt zum erlöschen der ABE und zu richtig viel Ärger wenn du damit erwischt wirst!