Darf man das Markenlogo von Chanel auf einer Powerbank verwenden und verkaufen?

Chanel Lippenstift Powerbank - (Verkauf, Urheberrecht, Lippenstift)

3 Antworten

Eigentlich dürfte man das Markenzeichen für andere Waren verwenden, für die es nicht geschützt ist. Eigentlich.

Es gibt aber eine Ausnahme, "wenn es sich bei der Marke um eine im Inland bekannte Marke handelt". Dann greift nämlich Absatz 2 Nummer 3 von Markengesetz § 14:

"(2) Dritten ist es untersagt, ohne Zustimmung des Inhabers der Marke im geschäftlichen Verkehr [...]

3. ein mit der Marke identisches Zeichen oder ein ähnliches Zeichen für Waren oder Dienstleistungen zu benutzen, die nicht denen ähnlich sind, für die die Marke Schutz genießt,

wenn es sich bei der Marke um eine im Inland bekannte Marke handelt und die Benutzung des Zeichens die Unterscheidungskraft oder die Wertschätzung der bekannten Marke ohne rechtfertigenden Grund in unlauterer Weise ausnutzt oder beeinträchtigt."

Nun nutzt du die Wertschätzung der bekannten Marke aus. Hast du dafür einen rechtfertigenden Grund? Wenn nicht, greifen die folgenden Absätze (ebenda):

"(5) Wer ein Zeichen entgegen den Absätzen 2 bis 4 benutzt, kann von dem Inhaber der Marke bei Wiederholungsgefahr auf Unterlassung in Anspruch genommen werden. (...)"

"(6) Wer die Verletzungshandlung vorsätzlich oder fahrlässig begeht, ist dem Inhaber der Marke zum Ersatz des durch die Verletzungshandlung entstandenen Schadens verpflichtet. Bei der Bemessung des Schadensersatzes kann auch der Gewinn, den der Verletzer durch die Verletzung des Rechts erzielt hat, berücksichtigt werden. Der Schadensersatzanspruch kann auch auf der Grundlage des Betrages berechnet werden, den der Verletzer als angemessene Vergütung hätte entrichten müssen, wenn er die Erlaubnis zur Nutzung der Marke eingeholt hätte."

Gruß aus Berlin, Gerd

Das ist eher ein Problem des Markenrechts, als des Urheberrechts.

Das Logo weist kaum die nötige "Schöpfungshöhe" auf, um urheberrechtlich geschützt zu sein.

Ander sieht es jedoch mit dem Markenrecht aus. Chanel hat das Logo mit Sicherheit als Marke schützen lassen. (Falls du daran Zweifel haben solltest, kannst du das auf der Website des Patent und Markenamtes checken)

Deswegen darf niemand anderes das Logo in der gleichen Branche zu Werbezwecken nutzen. Und da Chanel so ziemlich alles herstellt, und mit Sicherheit auf seine Markenrechte sehr genau achtet, würde ich von einer Verwendung des Logos sehr abraten.

Wie WosisLos richtig bemerkt hat, dürftest du das Logo natürlich verwenden, wenn Chanel dir dazu die Berechtigung erteilt. Ich habe bei einem so großen Unternehmen, und einer Marke mit so hohem Wert allerdings sehr wenig Hoffnung, dass die das machen würden.

Ich wünschte ich hätte bessere Nachrichten.

PS: Wenn du das nächste Mal meinst, dass eines deiner Produkte Urheberrechte verletzt, dann poste hier kein Foto davon. Ein Foto von Urheberrechts-geschütztem Bildmaterial in einem Forum zu posten ist nämlich genauso verboten, wie es in die Zeitung zu drucken.

GerdausBerlin  18.12.2015, 23:40

Chanel hat das Logo mit Sicherheit als Marke schützen lassen. (Falls du daran Zweifel haben solltest, kannst du das auf der Website des Patent und Markenamtes checken)

Eine Eintragung beim DPMA.de ist nicht unbedingt nötig, wenn die Marke sehr bekannt ist:

Markengesetz § 4 Entstehung des Markenschutzes "Der Markenschutz entsteht

1. durch die Eintragung eines Zeichens als Marke in das vom Patentamt geführte Register,

2. durch die Benutzung eines Zeichens im geschäftlichen Verkehr, soweit das Zeichen innerhalb beteiligter Verkehrskreise als Marke Verkehrsgeltung erworben hat, oder

3. durch die im Sinne des Artikels 6bis der Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums (Pariser Verbandsübereinkunft) notorische Bekanntheit einer Marke."

Für Chanel sollte Nr. 2 und Nr. 3 zutreffen. Im Streitfall machen die eine empirische Erhebung ;-) - falls ein Gericht überhaupt daran Zweifel hegt.

Gruß aus Berlin, Gerd

Da mußt du mit Chanel einen Vertrag über das Nutzungsrecht abschließen.