Darf man bekannte Schriften als Aufdruck für Klassenpullies verwenden?

3 Antworten

Wahrscheinlich erreicht die Schrift nicht die nötige Schöpfungshöhe.

Wenn man das nicht-kommerziell macht und nicht versucht, dass als ein "offizielles" Disney-Produkt zu verkaufen (sonst könnte man Markenrechte verletzen) ist das ist das auf jeden Fall kein Problem.

Also geht klar.

Es ist eine nicht-kommerzielle private Verwendung....wenn ihr das nicht gerade vor Disney world Paris verkauft, juckt das niemanden.

Die Schrift ist vermutlich nicht geschützt im Sinne von UrhG § 2 Geschützte Werke, höchstens als Geschmacksmuster, als Design. Falls ja, kann man hier nachlesen, was man nicht damit tun darf: dpma.de.

Der Schriftzug ist aber vermutlich geschützt als Marke, also der Text als Wortmarke und der optische Eindruck samt Schriftart als Bildmarke.

Falls ja, dann sind auch Änderungen geschützt, die dennoch Verwechslungen ermöglichen oder eine Ausbeutung des Rufs der Marke, siehe § 14 Ausschließliches Recht des Inhabers einer Marke, Unterlassungsanspruch, Schadensersatzanspruch.

Dies gilt - anders als beim Urheberrecht - aber nur für den gewerblichen Gebrauch. Das fällt bei euch vermutlich flach - obwohl Abifeiern heute ja doch recht kommerziell sein sollen ;-).

Gruß aus Berlin, Gerd