Firmenlogo im Abimotto verwenden

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Das Fach Recht abgewählt haben andere hier offenbar auch.

Ein Logo ist rechtlich gesehen eine Wort-Bild-Marke. Die ist als Grafik (auch als reiner optisch ausgestalteter Schriftzug, also ohne zusätzliche Bilder) zusätzlich geschützt zu einer vielleicht ohnehin schon geschützten reinen Wort-Marke. Siehe Markenschutz unter dpma.de.

Was man mit einer nach § 4 Markengesetz geschützten Marke (Bild, Logo, Schrift. Name) nicht tun darf, das steht in § 14 Markengesetz. Da steht aber nicht, dass man keine Plakate mit diesem geschützten Motiv zieren darf. Auch nicht, dass man nicht in einem T-Shirt mit diesem Motiv herumlaufen darf und feiern - schon gar nicht das Abitur!

Was man nicht darf, wenn man sonst keine Ware oder Dienstleistung verscherbelt, sondern nur Abi feiert, steht in Absatz 2 § 14:

"(2) Dritten ist es untersagt, ohne Zustimmung des Inhabers der Marke im geschäftlichen Verkehr [...]

  1. ein mit der Marke identisches Zeichen oder ein ähnliches Zeichen für Waren oder Dienstleistungen zu benutzen, die nicht denen ähnlich sind, für die die Marke Schutz genießt, wenn es sich bei der Marke um eine im Inland bekannte Marke handelt und die Benutzung des Zeichens die Unterscheidungskraft oder die Wertschätzung der bekannten Marke ohne rechtfertigenden Grund in unlauterer Weise ausnutzt oder beeinträchtigt."

Bleibt also für alle Meckerer hier noch die Frage: In wie fern ist eine Abi-Feier eine Dienstleistung? Eine Dienstleistung "im geschäftlichen Verkehr"?

{Kleiner Tipp: Wird die Marke ausgenutzt durch den Verkauf von T-Shirts? Durch das Verschenken? Durch eine Abgabe zum Selbstkostenpreis? Geschieht dies dann "im geschäftlichen Verkehr"? Ja, klar, Fragen über Fragen ...}

{Aber Antworten sind hier schon reichlich vorhanden ...}

Gruß aus Berlin, Gerd

Ganz anders gelagert ist der Abi-Logo-Fall natürlich - wie alle Poster hier sicher erkannt haben -, wenn das Logo geschützt ist nicht nur als Marke, sondern auch (oder nur) als grafisches Werk im Sinne des Urheberrechts § 2.

Dazu sprach allerdings das Bundesverfassungsgericht, dass das recht selten der Fall ist. Weil es dafür eben einen anderen Schutz gäbe, eben als Geschmacksmuster.

Deshalb schreibt Wikipedia auch zur Schöpfungshöhe von Logos: "Einfache Firmenlogos dürften daher urheberrechtlich nicht geschützt sein (unabhängig von dem Schutz als Geschmacksmuster und nach dem Markenrecht, der in vielen Fällen gegeben sein dürfte)."

Also dürfte auch hier ein Alarmismus bezüglich von Abi-Logos leicht verfrüht sein ...

Gruß aus Berlin, Gerd

@GerdausBerlin

Danke für die Antwort!

Das war echt aufklärend. Ich kenne mich damit leider kaum aus, aber jetzt sehe ich klarer!

Aber alle meine Vorbehalte räumt das nicht aus. Ein gewisses Risiko ist ja immer noch gegeben, wenn ich das jetzt richtig verstehe!

nochmals danke!

Lg Eoma

@EomaEpee

Hier noch eine kurze, aber erhellende Lektüre: "Was müssen sich Markeninhaber gefallen lassen?" Demnach darf man Marken auch veräppeln, wie etwa BMW durch den Slogan "Bums Mal Wieder". Auch auf Abiparties.

Wenn man allerdings deren bayrisch-blauweißes Logo verwendet, um auf einem Einladungsplakat Leute anzulocken, könnte das eine "Verwässerung der Marke" bedeuten (googeln).

Das wäre verboten, wenn es "die Unterscheidungskraft oder die Wertschätzung der bekannten Marke ohne rechtfertigenden Grund in unlauterer Weise ausnutzt oder beeinträchtigt" (s. o.) - und gleichzeitig "im geschäftlichen Verkehr" stattfindet.

Das wäre sicher nicht der Fall, wenn sich 30 Leute ein T-Shirt basteln mit dem Logo. Sich selbst. Anders natürlich, wenn einer das für andere tut für mehr als den Selbstkostenpreis - oder aber in erheblichem Umfang; da wäre auch ein Verschenken geschäftlicher Verkehr.

Gruß aus Berlin, Gerd

Das Logo unterliegt den Datenschutzrichtlinien.

Ihr könntet bei der Firma anfragen, ob ihr das Logo verwendet dürft (Zweck, etc. angeben). Zeitungen, Zeitschriften und ähnliches machen es ja schließlich nicht anders, um an die Bilder zu kommen.

Okay, alles klar!

Dann werden wir uns mal an die Firma wenden!

Was passiert denn, wenn es trotzdem verwendet wird, ohne Genehmigung? Ich nehme mal an ne saftige Geldstrafe? ^^

@EomaEpee

Wenn die entsprechende Firma darauf aufmerksam wird, kann durchaus eine ordentliche Geldstrafe drohen.

@EomaEpee

Abmahnungen können richtig teuer werden.

Wenn ihr es unbedingt drauf anlegen. Es könnte eine 'schöne' Abi-Erinnerung werden, danach auf Schadenersatz oder Missbrauch des Firmenlogos verklagt zu werden! [Ironie-Modus Ende]

jo, danke!

das war mir schon bewusst! Hab Recht zwar abgewählt, aber die 10. ist noch nicht soooo lange her ;-)