Darf man auf Willhaben ohne bestimmte Kennzeichnung einen Fake Artikel verkaufen?

1 Antwort

Es ist wie in jedem Verkaufsfall.
Es wird gemeinhin angenommen, dass der Verkauf dieser Plagiate oder die Einführung von Plagiaten nach Deutschland grundsätzlich verboten ist. Dies ist aber nicht der Fall. Nach § 14 Absatz 2 Markengesetz ist die Benutzung einer Marke ohne die Zustimmung des Markeninhabers nur im „geschäftlichen Verkehr“ verboten.
Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit, Produktfälschungen bei Polizei und Zoll anzuzeigen. Für Privatpersonen, die einen einzelnen Artikel erworben haben, der weniger als 100 Euro wert ist, lohnt sich ein aufwendiger Rechtsstreit allerdings nur selten.