Wegerecht auch notwendig, wenn es der Stadt gehört?

7 Antworten

Strabs = Straßenausbaubeiträge. Es ändert in soweit etwas, wenn der frühere Privatweg nun städtisch ist, dass für eine Sanierung Gebühr erhoben werden kann.

Allerdings Bayern führt kein Baulastenverzeichnis (laut google) . Auf welcher vertraglichen Grundlage und für wen hast du hier Geld bezahlt?

Bist du dir sicher, dass du hier eine gesicherte Zuwegung hast, wenn diese bisher noch nicht im Grundbuch eingetragen war?

Ein Besuch bei der Stadtverwaltung ist unvermeidbar. Klären, ob deine Zuwegung dort überhaupt bekannt ist, und ob es sich bei dem Weg nun um einen öffentlichen Weg handelt.

Hallo, danke für die Antwort. Ja, die Zuwegung ist dort bekannt. Ich zahlte Wegerecht an einen anderen Besitzer. Inzwischen, seit 2 Jahren, ist dieser Weg jedoch an die Stadt zurück gegangen.

Letztes Jahr zahlte ich an die Stadt auf deren Konto, ohne den Vertrag geändert zu haben (ist glaube ich auch nicht gesetzeskonform).

Und nun ist der Weg kaum befahrbar, weil sehr löchrig und erdig.
Ich sprach schon mit der Stadt und da meinte man, ja, das machen wir, aber Sie müssen sich daran beteiligen. Was mich bzgl. Strabs wunderte und ich auch verhindern will (wer weiß welche Kosten dann auf mich zukommen).

Da ich mit der Immobilie größeres vor habe, mit größeren Puplikumsverkehr, möchte ich die Sache zuerst absichern, auch bzgl. Grundbucheintragung.

@Cantoclass
Letztes Jahr zahlte ich an die Stadt auf deren Konto, ohne den Vertrag geändert zu haben (ist glaube ich auch nicht gesetzeskonform).

Dafür müsste man den Vertrag zwischen Alteigentümer und dir, sowie den Kaufvertrag zwischen Alteigentümer und Stadt kennen. Zumindest bekam die Stadt deine Einzahlung irgendwie verbucht. Üblicherweise erhält man dann zumindest ein Schreiben, habe den Vertrag übernommen, Einzahlung ab dann, Verwendungszweck ABC.

Hätte dein Alteigentümer nicht an die Stadt verkauft: wäre dein Wegerecht ohne Grundbucheintrag unter Umständen pfutsch und du hättest dir für viel Geld ein Notwegerecht einklagen müssen.

Ob die Stadt dir eine Dienstbarkeit eintragen lässt, ich bezweifle es, aber Versuch macht klug. Bleibt dir evtl die Übernahme als Privatweg in dein Eigentum als Möglichkeit zum prüfen.

Strabs: soweit ich das verstanden habe, wurde hier zwar eine Grundlage geschaffen, aber es ist noch nicht klar, wo und wie jetzt neu erhoben bzw. verteilt werden soll

https://www.derneuekaemmerer.de/nachrichten/haushalt/bayerischer-staedtetag-fordert-klarheit-bei-strabs-2001381/

Eigentlich sollte ein Wegerecht immer im Grundbuch stehen.

In dem Fall kann man noch immer argumentieren, dass durch jahrelanges Dulden bzw. nutzen durch Entgelt ein Bestandsschutz besteht. Wobei ich mir nicht denken kann, dass die Stadt den Durchgang einschränken könnte.

Das Wegerecht sollte im Grundbuch bereits stehen, nachträglich wird die Stadt dies nicht ins Grundbuch eintragen lassen. Würde ich als Eigentümer auch nicht, ist ja wertmindert wenn das Grundstück belastet ist mit einer solchen Eintragung.

Zudem kann ich den Weg ins Grundbuch eintragen lassen oder ist es nicht mehr notwendig, da es der Stadt gehört?

Einer Eintragung ins Grundbuch müßte die Stadt zustimmen. Das ginge nur durch einen notariell beurkundeten Vertrag.

Ob das möglich ist und wer die Pflege übernimmt, müßte zwischen dir und der Stadt ausgehandelt werden.

Auf jeden Fall solltest du die gesamte Angelegenheit mit der Stadt klären. Verlasse dich nicht auf Aussagen von Laien im Internet. Möglicherweise (ich bin mir aber nicht sicher) ist die Rechtslage von Kommune zu Kommune anders.

Wenn das Straßengrundstück dem öffentlichen Verkehr gewidmet ist, ist das eine öffentliche Straße, wie jede andere auch, die jederman nutzen kann. Du musst dafür nichts extra bezahlen und brauchst auch kein Wegerecht.