Frage zum Mietrecht! Duschen nach mitternacht

13 Antworten

Duschen nachts nicht erlaubt, MietminderungI

Duschen auch nachts erlaubt,

Mietwohnung Mietvertrag Duschmöglichkeit in der Nacht

Kann eine Dusche oder Badewanne in einer Mietwohnung vorübergehend nicht genutzt werden, so kann das eine Mietminderung bis zu einem Drittel der Miethöhe rechtfertigen.

Nach einem Urteil des AG Köln gilt dies jedenfalls dann, wenn die Bade- oder Duschanlage die einzige in der Wohnung ist. In diesem Fall sei nämlich die "Gebrauchstauglichkeit" der Wohnung ganz erheblich beeinträchtigt. AG Köln 206 c 85/ 95 Sowohl die Betätigung der Wasserspülung als auch das Duschen und Baden sind rund um die Uhr zulässig.

Ist im Mietvertrag etwas anderes geregelt, so ist dies unwirksam. Baden und Duschen nach 22 bzw. nach 24 Uhr oder sogar mitten in der Nacht ist erlaubt. Unbegrenzt fließen sollte das Wasser allerdings nicht: In der Nachts darf das Duschen nicht länger als 30 Minuten dauern, entschied das Oberlandesgericht Düsseldorf.

Stark schwankende Wassertemperaturen beim Duschen sind nach einem Urteil des Amtsgerichts Charlottenburg ein Mangel und berechtigen den Mieter zu einer Mietminderung. Nach Angaben des Deutschen Mieterbundes ist der Mieter zwar verpflichtet, durch regelmäßige Reinigung und ausreichendes Lüften dafür zu sorgen, dass in der Dusche keine Kalkflecken entstehen und dass es durch die Feuchtigkeit nicht zu Schäden, wie zum Beispiel Schimmelbildung, kommt. Das kann aber nicht bedeuten, dass der Mieter nach jedem Duschen Wände und Fenster abtrocknen muss. Dusche - kann diese vorübergehend nicht genutzt werden und ist diese die einzige Duschmöglichkeit in der Wohnung kann die Miete bis zu einem Drittel gemindert werden. Ein Badezimmer muss vom Vermieter in einem baulichen Zustand überlassen werden, der Feuchtigkeitsschäden ausschließt, die durch ein Duschen in der Badewanne verursacht werden können.

http://www.urteile-mietrecht.net/Miete33.html

Es gibt dazu unterschiedliche Rechtssprechungen - die eine besagt, man kann 24 Stunden rund um dei Uhr duschen (solche Geräusche gehören zum normalen Leben) und die andere besagt, von 22/23 - 05 Uhr kann auch in einer Hausordnung das Duschen untersagt werden, da man sich auch auf andere Art&Weise nachts reinigen kann.

Was nun?

Schau in der Hausordnung nach, was da steht und halte dich daran. Das spart Nerven. Oder rede mal mit der älteren Nachbarin, manchmal ist es besser mal miteinander Kaffee zu trinken, damit man sich etwas besser kennen lernt und besser tolerieren kann.

http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/b1/baden.htm

Sie kann Dir Duschen mitten in der Nach nicht verbieten, aber Du solltest es nach 22 Uhr wirklich nur dann tun, wenn es absolut notwendig ist. Also nicht lange und möglichst nicht jede Nacht. Ich denke, soviel Verständnis und Rücksichtnahme sollte man schon von sich aus aufbringen, um die Nachbarn nicht übermäßig zu belasten. Andererseits muss es auch die alte Omi hinnehmen, dass es auch nachtaktive Menschen gibt und wenn man sich dann einigermaßen arrangiert, kann es funktionieren.

Duschen ist immer erlaubt. Es gibt ja auch Spätschichtler, die nachts nicht staubig zu Bett gehen wollen. :-)..........und auch zu anderen Gelegenheiten ist es nötig, sich nachts zu duschen. Das darf man immer, wobei ein wenig Rücksichtnahme sicher nicht falsch ist.

man darf jederzeit duschen. Aber dennoch ist das kein Freibrief: wer daraus eine stundenlange Aktion mit langen Gesangseinlagen macht, kann auch weiterhin Ärger bekommen (das geht dann auch weiterhin in Richtung unnötige Belästigung, Störung der Nachtruhe). Gegen eine "normale" Duschbenutzung spricht aber nichts mehr. Was eine "streitlustige alte Omi" in ihrer Langeweile allerdings als "normales Duschen" versteht??...