Darf man Arbeitslosengeld beantragen, wenn man Eigentum oder Geld auf dem Konto hat?
Muss man tatsächlich erst das eigene Geld verbrauchen und stimmt es, dass der Staat einen zwingen kann Eigentum zu beleihen bzw. zu veräußern, bevor man Hilfe beantragen kann und das, obwohl man Jahre lang ohne Unterbrechung eingezahlt hat? Und wenn ja, wieviel Geld darf man max. besitzen. Führe da gerade eine angeregte Diskussion im Bekanntenkreis und kann mir das beim besten Willen nicht vorstellen. Danke für die Antworten
11 Antworten
Beim Arbeitslosengeld 1 ist das vollkommen egal. Dabei handelt es sich um eine Versicherungsleistung.
AlG 2 erhält man nur bei Bedürftigkeit. Dabei gilt ein Freibetrag auf Vermögen von 150,00 € pro Lebensjahr mindestens 3.100 €.
Eine selbstgenutzte Immobilie wird genau so bezuschusst, wie eine Mietwohnung. Alle anfallenden Nebenkosten und auch Zinsen werden übernommen, wenn es sich "angemessenen Wohnraum" handelt
Bei ALG 1 ist das nicht so aber bei ALG 2 ist das so. Und die Schongrenzen für das Bargeld Vermögen richten sich nach dem Alter und selbst genutzte Immobilien werden bis zu einer vertretbaren Größe auch nicht heran gezogen.
Bei Alg 1 darfst du alle deine Reichtümer behalten. Bei ALG2 auch Hartz4 genannt, ist es anders. Da musst du erst mal dein Erspartes verbrauchen. Aber auch nur bis zu einer bestimmten Geldsumme.
Bei ALG 2 darfst 150 Euro pro Lebensjahr als erwachsener als Sparguthaben behalten.
Bei ALG1 gibt es keine Einschränkung, bei ALG2 allerdings ja
Nein! Bei Alg 1 wird gar nicht abgezogen, das steht dir 1 Jahr zu