Als DB-Mitarbeiter im öffentlichen Dienst?

Auszug aus Wiki - (Arbeit, Arbeitsrecht, Deutsche Bahn)

4 Antworten

Wenn du bereits bei der Deutschen Bundesbahn beschäftigt warst, bleibt die Berechtigung Versicherungen nach dem ÖD-Tarif abzuschließen bestehen.

Wenn du aber erst deine Tätigkeit angefangen hast unter dem Unternehmen Deutsche Bahn AG hast du keine Berechtigung dafür, denn nach meinem Kenntnisstand hält der Bund keine 50%ige Anteile mehr.

Früher wurde man verbeamtet, da Staatskonzern. Nach der Privatisierung wird man nun Angestellter eines Unternehmens.

Hmm Okay... Schade schade.... Dann werde ich jetzt meine ganzen öffentlicher Dienst Tarife verlieren bei div. Versicherungen... 😐

@Alex1988123

wer das einfache nicht erkennt , hat selbst schuld .

kommunale müllabfuhr ist auch öffentlicher dienst , auch wenn es ein privater betreiber ist .  ÖtV  !!!!

@Alex1988123

ok, schnell geantwortet und nur in eine Richtung gedacht, mit der Verbeamtung. sry

@Kuestenflieger

Abfallentsorgung ist natürlich auch ganz was anderes. Die läuft in der Regel unter der Regie der Kommunen als Körperschaft des öffentlichen Rechts und ist damit nicht vergleichbar mit einer AG.

@Kuestenflieger

nicht ganz richtig. 

wenn der Bund, Land, Stadt, Kirche, Landkreis zu mindestens 50 % Anteile an dem Unternehmen hat, besteht eine ÖD-Berechtigung für den Angestellten.

Dies kann man ganz leicht prüfen lassen.

Man sollte sich von seinem Arbeitgeber folgenden Vordruck ausfüllen und unterschreiben lassen:

http://www.nafi.de/dienstleistungen/handbuecher/TGR_B.pdf

Darüber hinaus haben auch noch gemeinnützige Einrichtungen die ÖD-Berechtigung. wie z.B. DRK, ASB, Tierschutz, Deutsche Rettungshunde-Staffel,  usw.

@Apolon

Mal im Ernst und bitte ohne fake:

Was glaubst du wohl, welcher Arbeitgeber dir solch einen Wisch unterschreibt? Bei der DB vielleicht ein Besucher, aber niemals irgendeine Dienststelle!

Was soll das also?

Ich verstehe daher nicht, was du mit diesen Bemerkungen bezweckst. Du bist mit negativen Beurteilungen sehr schnell dabei, lässt aber Realitätssinn vermissen. Ich habe mit diesem Unternehmen seit über 25 Jahren eng zu tun und kenne etliche Mitarbeiter und die Diskussionen, die der Konzernumbau vor 22 Jahren mit sich gebracht hat. Da ich selbst viele Jahre lang im öffentlichen Dienst war, weiß ich auch ein bißchen zumindest, was das ist. Du stellst mich hier derart negativ dar, dass es nicht mehr feierlich ist.

Was soll eine "Berechtigungs"-Diskussion, selbst wenn diese Grundlagen hätte? Die kann niemand als Mitarbeiter führen, das ist sicher - und schon gar nichts bewirken, außer den nächsten Rausschmiss provozieren.

@Doktorelektrik

@Doktorelektrik,

wenn dein Kommentar sich auf meinen Hinweis bezog, dann muss ich dir mitteilen, jede Behörde, wie auch jeder Arbeitgeber, der die Vorteile des ÖD-Tarifes seinen Arbeitnehmern zukommen lassen möchte, wird dieses Formular unterschreiben.

Aber scheinbar fehlt dir einiges Fachwissen, auch wenn du vielleicht mal ein paar Tage im ÖD beschäftigt warst.

Außerdem habe ich nicht dir geantwortet, sondern dem User Küstenflieger.

Und zum Glück, weiß ich wer mir dieses Formular im Unternehmen der DB noch unterschreibt.

Die Versicherung sagte ich bekomme trotzdem einen Tarif als wäre ich im öffentlichen Dienst... :-) 👍🏼

Nein. Du bist Angestellter einer AG.

Okay, Du scheinst Dir ziemlich sicher zu sein. 😅🙈

@Alex1988123

@Alex1988123, was dachtest du denn, was das "AG" in "DB-Netz AG" heißt?  ;)

@Alex1988123

Ist auch richtig so, die Deutsche Bahn ist seit dem 1. Januar 1994 privatisiert....

Nein.

Nur die Beamten gelten als solche.

Unsinn!

@Apolon

Dann mache dich bitte schlau. Es gibt noch Beamte bei der DB, das ist natürlich der öffentliche Dienst. Alles andere sind zum größten Teil "normale" Tarif-Angestellte....

Was ist daran Unsinn?

@Doktorelektrik

Tatsache ist, dass Angestellte die von der Deutschen Bundesbahn eingestellt wurden, noch die ÖD-Berechtigung haben.

Die Angestellte die ab der Umstellung in die Deutschen Bahn AG eingestellt wurden - nicht mehr.