Darf man als deutscher Beamter zwei Staatsbürgerschaften haben, sprich die deutsche und die türkische?

2 Antworten

Das ist durchaus möglich, die doppelte Staatsbürgerschaft steht einer Verbeamtung nicht entgegen.

Ich stütze meine o.g. Aussage auf das jeweilige Beamtengesetz, unter anderem § 7 BeamtStG. Das sieht nur vor, das die deutsche Staatsbürgerschaft gegeben sein muß. Eine doppelte Staatsbürgerschaft wird nirgendwo ausgeschlossen.

Zudem habe ich in der Praxis schon einige Beamte mit doppelte Staatsbürgerschaft angetroffen.

Ich hoffe ich konnte Ihnen helfen.

KaterKarlo2016

Ja. Voraussetzung für die Verbeamtung ist es, die Staatsangehörigkeit eines EU-Staats, oder der einiger anderer Staaten (Schweiz, Island, ...) zu haben.

Weitere Staatsangehörigkeiten schaden nicht-