Wird man automatisch beim Konsulat angemeldet ( Doppelstaatler )?
In meinem Fall behauptet der deutsche Staat ich hätte die Türkische Staatsangehörigkeit.
Mein Vater hat mich aber nie beim Konsulat angemeldet oder so.
Hat der deutsche Staat der Türkei gemeldet das mein Vater Türke ist und ich vom Geburtsrecht Türkischer Staatsbürger bin ?
Weiß der Türkische Staat überhaupt irgendwas von mir ? Wenn nein wie kommt der deutsche Staat darauf das ich Türkischer Staatsbürger bin ?
3 Antworten
Wenn dein Vater Tuerke ist, besitzt du die tuerkische Staatsangehoerigkeit ebenfalls. Ob deine Geburt dann auch den tuerkischen Behoerden gemeldet wurde, spielt keine Rolle. Die tuerkische Staatsangehoerigkeit wird nicht erst durch die Registrierung durch die tuerkischen Behoerden erworben, sondern besteht bereits vorher. Ist bislang keine Registrierung erfolgt, besitzt du die tuerkische Staatsangehoerigkeit, ohne dass die Tuerkei etwas davon weiss.
Das Kind hat automatisch die Staatsbürgerschaft der Eltern.
Frag mal Google nach dem "Abstammungsprinzip".
In Deutschland bekommst du in vielen Fällen erst mal beide Staatsangehörigkeiten und musst dich dann mit Erreichen der Volljährigkeit für eine entscheiden.
und musst dich dann mit Erreichen der Volljährigkeit für eine entscheiden.
Nicht mehr.
Wenn man von Geburt 2 Staatsangehörigkeiten besitzt darf man diese behalten.
Wenn ich jetzt aber eine völlig neue Staatsbürgerschaft erhalte ( durch Einbürgerungen ) muss ich die deutsche abgeben.
Seit 2014 gilt, dass diese Kinder beide Staatsangehörigkeiten behalten können, wenn sie mindestens sechs Jahre eine Schule in Deutschland besucht haben oder mindestens acht Jahre in Deutschland gelebt haben oder einen deutschen Schulabschluss oder eine Berufsausbildung nachweisen können.
Ah ok, bin da nicht mehr ganz auf dem Laufenden. 🙈
Wenn deine Eltern bei deiner Geburt türkische Staatsbürger waren, bist du es auch. Unabhängig davon, ob die Geburt bei türkischen Behörden angezeigt wurde.
Wenn ich mir also meine Türkischen Papiere ausstellen lassen will muss ich nachweisen das mein Vater Türke ist ?
Mit der Geburtsurkunde z.b. ?
Ich kann ja nicht einfach zum Konsulat gehen und irgendwas behaupten.
Ob dazu unbedingt die Geburtsurkunde deines Vaters notwendig ist, kann ich nicht sagen. Zur Überprüfung sollte wohl auch ein anderes amtliches türkisches Dokument eines Elternteils ausreichend sein (Pass oder ähnliches).
Ich meinte meine Geburtsurkunde ^^
Da stehen ja beide Elternteile drin... und das Konsulat weiß ja das mein Vater Türke ist.
Wie automatisch ?
Muss da nicht beantragt oder gemeldet werden ?