Darf ich rückwirkend eine Quittung ausstellen? Jmd. benötigt diese um Amt kein Geld zu zahlen

3 Antworten

Kommt ein wenig auf den Zeitraum an. Und auf deine Steuererklärung. Wie lange ist das den her?

Mikkey  19.06.2014, 18:44

Warum? Es ist doch völlig egal, ob es schon 20 Jahre her ist, dass ich etwas erhalten habe und für das ich nun eine Quittung ausstelle.

ZuumZuum  20.06.2014, 01:07
@Mikkey

§ 195 BGB Regelmäßige Verjährungsfrist

Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre.

Aber natürlich

Eine Quittung ist eine Bestätigung, dass man etwas erhalten hat.

Solange du mit der Quittung nichts falsches bescheinigst, ist alles okay.