Darf ich Renovierungsarbeiten ausüben ohne ein Meister/geselle....
Hallo Leute erstmal....
Ich will mich Selbständig machen in kürze und möchte auch kleine Renoierungsarbeiten anbieten....irgendwie/wo hab ich im Net gelesen/gehört das ich einige Arbeiten ausführen darf etc ohne Meister "also von 0"........
Jedoch meinte die SB vom Gewerbeamt Renovierungsarbeiten oder Handwerklichearbeiten sind nicht drin ohne ausbildung?
könnt ihr mir sagen/schreiben.....was man alles darf was nicht"
Allso ich hab so an fliesen legen - Streichen - Boden/Parkettlegen gedacht.........
MFG
6 Antworten
Die beschriebenen Arbeiten erfordern keine Ausbildung. Das darf jeder machen. Für Elektro- oder Gas-/Wasserinstallationen bräuchtest du hingehen mindestens einen Meisterbrief. Gleiches gilt für größere Maurerarbeiten. Für Dachdeckerarbeiten wurde der Meisterzwang widerum abgeschafft. Da reicht ein Gesellenbrief.
Hausmeisterdienste nennt sich das.
Ansonsten gibt es eine Altgesellenregelung. Dafür mußt Du aber tatsächlich Geselle in dem Bereich sein und einige Jahre nachweisbar in leitender Position gearbeitet haben.
Gilt nur für zulassungspflichtige Betriebe.
Hab auch am anfang gedacht das heißt Hausmeisterservice Jedoch sagte die SB sowas würden Sie nicht eintragen.........
also wie jetzt...darf ich parkett und Laminat böden verlegen ohne probleme obwohl ich dafür 0& ausbilung oder ähnliches habe außer jede mänge privaterfahrung
Du musst jede einzelne handwerkliche Tätigkeit gesondert betrachten. Für alle Maler- und Lackierarbeiten, Mauern, Elektro- und Installationsarbeiten ist eine Zulassung erforderlich, die nur Meister oder Altgesellen bekommen. Bodenbeläge darf man auch ohne diese Qualifikation verlegen, muss sich jedoch bei der Handwerkskammer eintragen lassen. Schwierig wird es beim Tapezieren. Du darfst die alte Tapete abreißen, jedoch keine neue verkleben.
Schau mal da: http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/hwo/gesamt.pdf (Seite 54 ff.)
Suche Dir hier was aus:
http://www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/A/anlage-b-zur-handwerksordnung,property=pdf,bereich=bmwi,sprache=de,rwb=true.pdf
Zu den Details, wie Du einen Betrieb eröffnen und führen kannst, kannst du einfach mal in §18 HWO hineinschauen.
Mist, kaputter Link. Dann eben hier: http://www.buhev.de/2003/12/anlage-b1-hwo-2004.html
Fliesenlegen, Parkett- und Malerarbeiten ohne Meisterzwang???
Wo kann man das nachlesen...
...nem Bekannten (Malergeselle) hat man das verboten.