Darf ich öffentliche Gebäude malen und die Bilder legal verkaufen?

3 Antworten

Hier gilt der § 59 UrhG - dieser erlaubt dir dies zu tun. Allerdings ist hier die Rechtsprechung sehr umstritten, hat aber eine grundsätzliche Tendenz.

Sofern dies von öffentlich zugänglichen Grund, ohne Hilfsmittel wie bspw einer Leiter, von einem anderen Gebäude aus oder auf einem Baum sitzend, und eine Hausordnung oder ähnlichem dem nicht widerspricht ist es grundsätzlich zulässig. So hat zum Beispiel die Preußische Schlösserverwaltung ein Verbot zur Fotografie erlassen in der Hausordnung, somit darf im Park und in den Schlössern quasi nicht fotografiert werden.

Unabhängig vom Urheberrecht können jedoch weitere rechtliche Gesichtspunkte einer Fotografie entgegenstehen: das Eigentumsrecht am Grundstück mit dem daraus resultierenden Hausrecht, Persönlichkeitsrechte der Bewohner eines Gebäudes oder Sicherheitserwägungen (Wikipedia)

Grundsätzlich gilt das "Recht der freien Straße", auch "Panoramafreiheit" genannt. Danach können Abbildungen, die von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen aus aufgenommen werden, in den meisten Fällen ohne zu fragen veröffentlicht und sogar gewerblich verwertet werden. Müssen hierbei hierbei private Grundstücke betreten werden, so ist für die Herstellung und Veröffentlichung der Fotos die Erlaubnis der Grundstückseigentümer oder -besitzer erforderlich, und bei Aufnahmen von Personen ist das Recht am eigenen Bild zu beachten.

Google mal die Stichworte "Recht der freien Straße", und "Panoramafreiheit", da findest Du mehr Infos.

ja du darfst das. aber wenn du damit geld machen willst musst du das anmelden, genau so wie die straßenmusikanten das auch machen

Biff1967 
Fragesteller
 18.03.2012, 11:27

Ja, das ist klar. Es geht eher um die Urheberrechte der Gebäudebesitzer. Verkauft würden die Bilder völlig legal in einer Galerie.

stelari  18.03.2012, 14:41
@Biff1967

Ein Gebäudebesitzer kann nur dann ein Urheberrecht haben, wenn er auch der Architekt ist...

stelari  18.03.2012, 14:42

Mit Verlaub - völliger Quatsch!

Da muss man nichts anmelden - wenn hat nur das FA Interesse aus den Einnahmen aus selbstständiger Arbeit