Darf ich mit meinem kind einfach umziehen ohne Zustimmung des vaters?

5 Antworten

du darfst dich jederzeit trennen, dass steht dir frei. wenn der vater nicht erlaubt das du das kind mitnimmst, dann musst du es dort lassen. du darfst hinziehen wo du willst, aber gegen seinen willen darfst du das kind nicht mitnehmen. mit auszug wirst du unterhaltspflichtig und wirst zügig in arbeit kommen müssen.

du wirst dich hier mit deinem mann einigen müssen.

Ich bin ihre Mama und tag und Nacht für sie da, es gab keine Nacht seit der Geburt um die ich mich nicht alleine um sie gekümmert habe.
Ich bin Hausfrau ...... ich 24/7 für sie da sein kann

Tag und Nacht - 24 Stunden am Tag? Und wovon gedenkst Du zu leben?

Und wie würde sich der Kindesvater die Rundumbetreuung seines Kindes bei Vollzeitarbeitsplatz vorstellen.

Bitte, bitte, schaltet beide mal Euer Gehirn ein und geht im Interesse Eures ! Kindes und dessen Wohl! verantwortungsvoll miteinander um, anstatt einen Streit auf dem Rücken des Kindes zu beginnen.

Im Falle X kann man auch ein Wechselmodell anstreben.

Ginilili 
Fragesteller
 29.05.2021, 09:26

Ja, da mein Mann arbeiten ist bin ich 24/7 fürs Kind da gewesen! Und ich werde es auch weiter sein. Selbstverständlicherweise.

Er möchte den Streit. Nicht ich. Wenn es nach mir gehen würde, würden wir uns auf irgendwas einigen. Aber er ist da stur und möchte mir sie komplett weg nehmen. Er sagt, wenn er arbeitet geht das kind zur Oma.

wilees  29.05.2021, 09:38
@Ginilili

Nur das bestimmt nicht er, sondern da hat im Falle X das Jugendamt / Familiengericht noch einige Worte mitzureden. Und es dürfte kaum anzunehmen sein, dass es dem Kindeswohl dient, wenn das Kind mehr oder minder bei den Großeltern aufwachsen soll - anstatt bei der Mutter.

wushelse  29.05.2021, 09:46
@Ginilili

damit wirst du leben müssen. wenn du es anders willst, musst du klagen. deine chancen dahingehend sind aber gering. er erhält das gewohnte umfeld und die soziale umgebung.

wilees  29.05.2021, 10:35
@wushelse
er erhält das gewohnte umfeld
Dann nimmt im Interesse des Kindes Mama die Kinderzimmermöbel mit und mini bleibt weiterhin sein gan persönliches kleines Umfeld erhalten.
und die soziale umgebung.

Welches "soziale Umfeld" sollte bereits für ein Kleinkind aufgebaut sein?

was bliebe davon erhalten, wenn es täglich zur Oma gekarrt würde?

Also gibt es keinerlei Grund der Mutter die Versorgung dieses kleinen Kindes zu entziehen, um es folgend bei der Oma unterzubringen.

wushelse  29.05.2021, 10:47
@wilees

ob es bei der oma oder in der kita betreut wird, während der arbeitszeit des vaters bestimmt dieser allein und geht die km dann nichts mehr an. er kann das kind versorgen und hat bereits ein betreuungskonzept. durch gsr hat er einfach das recht, die km zu hindern das kind mitzunehmen.

wilees  29.05.2021, 11:19
@wushelse

Die Mutter allerdings auch - denn die ist dem Anschein nach noch in Elternzeit.

wushelse  29.05.2021, 11:50
@wilees

sie will ja ausziehen. von daher scheidet sie aus als betreuungsperson, da vati ihr nicht erlauben will das kind mitzunehmen. daher braucht sie sich darüber keine weiteren gedanken machen.

Streng genommen darfst Du ohne Zustimmung des Vaters das Kind nicht mitnehmen. Du müsstest also VOR Deinem Umzug erst einmal beim Familiengericht einen Antrag stellen, Dir das alleinige Aufenthalts-bestimmungsrecht zu übertragen. Ein solches Gerichtsverfahren dauert aber immer mehrere Monate, und deshalb macht das in der Praxis fast keiner auf diese Weise. Denn wer will, wenn er die Absicht hat sich zu trennen (oder sogar wegen der Spannungen ausziehen muss), erst noch monatelang warten? Die meisten Frauen in Deiner Situation nehmen die Kinder einfach mit, auch gegen den Willen des Vaters. Auch wenn das eigentlich nicht 100%-ig "ok" ist, gibt es dafür keine Strafe. Wenn der Vater damit nicht einverstanden ist, muss er einen Antrag beim Familiengericht stellen. Das Familiengericht entscheidet aber einzig und allein danach, was das Beste für das Kind ist. Ob die Mutter das Kind eigenmächtig mitgenommen hat, spielt bei der Entscheidung des Gericht keine Rolle. Kommt das Gericht zur Überzeugung, dass das Kind am Besten bei Dir leben sollte, wird es diese Regelung so belassen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Da ihr gemeinsames Sorgerecht habt, müsst ihr euch entweder einigen wo sie lebt oder ein Gericht wird das entscheiden aber du darfst sie nicht einfach mitnehmen und wegziehen auch nicht einen Ort weiter.

Sie ist weiterhin auf der alten Adresse gemeldet.

Unterlasse sowas lieber, das kann vor Gericht gegen dich genutzt werden.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Ginilili 
Fragesteller
 29.05.2021, 09:27

Und wie soll das funktionieren, dass ich sie dann mit nehmen kann wenn ich mich vorher nicht um eine eigene Wohnung gekümmert habe??

wushelse  29.05.2021, 09:48
@Ginilili

das wird dann nicht funktionieren. nimmst du das kind gegen den willen mit, dann kann dich das das sorgerecht kosten. ohne seine zustimmung funktioniert das nicht.

Wie alt ist das Kind? Dir ist schon klar, daß du grundsätzlich nur für die Dauer des Trennungsjahres Anspruch auf Ehegattenunterhalt hast, wenn dein Mann leistungsfähig ist.

Wenn nicht, kommt das Jobcenter in Frage, aber auch dort wird man von dir ab einem gewissen Alter deines Kindes erwarten, daß du dich aktiv um Arbeit bemühst.

Dann bist du auch nicht mehr 24/7 für die Kleine da.

Außerdem brauchen Kinder soziale Kontakte zu anderen Kindern, d.h. Kindertagesstätte.

Zum Thema Wegzug mit Kind, da haben andere schon genug geschrieben.