Darf ich mit Fischerreischein in meinem Flussabschnitt angeln

4 Antworten

Wasserrecht und Fischereirecht sind 2 unterschiedliche Angelegenheiten. Erkundige dich bei der Gemeinde wer das Fischereirecht innehat.

Hej Doerfel,

offensichtlich bist Du bisher nicht fündig geworden. Danne wende Dich doch wegen des Fischereirechtes einmal an das Referat 76 - Fischerei im Sächsischen Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, wie ich es Dir schon im Mai empfahl. Die Kollegen dort kenne ich als sehr hilfsbereit.

landwirtschaft.sachsen.de/Landwirtschaft/2958.htm

Nochmals Grüße

Achim

DerRumpelrudi  12.11.2014, 14:06

Das Gründstück kann mit einem bestehenden Fischereipachtvertrag belastet sein. Beim Grundstücksverkauf wird dieser Vertrag vollständig übernommen, da er wenigstens für 12 Jahre gilt. Ein Fischereipachtvertrag ist der zuständigen Fischereibehörde anzuzeigen, somit wissen die Bescheid.

Da dieses Recht nicht teilbar ist, muss die Genehmigung des Pächters vorliegen, wenn dort geangelt wird. Erst bei Auslaufen des Pachtvertrages geht das Fischereirecht wieder auf den Grundbesitzer über, sofern dieser einen Fischereischein hat.

Eigentlich ja solange dort kein Schild steht auf dem eindeutig steht das es verboten ist.

swissss  11.11.2014, 19:59

Und wenn kein Schild da ist, dass man Fussgänger erschlagen darf? es sind Gesetze, welche das regeln und nicht Schilder

In Kanada? Bayern? Belgien ? Vorarlberg?