Angeln ohne Schein auf eigenem Grundstück?

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Ohne Fischereischein darfst Du nicht angeln. Voraussetzung, um den Fischereischein zu bekommen, ist die Sportfischerprüfung. Irgendjemand ist im Besitz der Fischereirechte für dieses Gewässer. Oft sind es Angelvereine, die ein ganzes Gewässer oder auch nur einen bestimmten Flussabschnitt gepachtet haben. Dann benötigst Du zu dem Fischereischein entweder eine Mitgliedschaft im entsprechenden Verein oder eine Tageskarte sofern der Verein welche ausstellt. Oder Du hast Glück und es handelt sich um ein freies Gewässer, wie z.B. die Alster oder teilweise die Elbe in Hamburg. Dann benötigst Du nur die Sportfischerprüfung und den Jahresfischereischein. Hoffe, ich konnte Dir helfen.

okay danke also bei mir ist es ein kleiner Fluß im Dorf der soweit ich weiß von niemandem gepachtet ist

@Alessandroxyz

Trotzdem ist Jemand im Besitz der Fischereirechte in diesen Fluss. Und der Inhaber dieser Rechte kann entscheiden, ob dort geangelt werden und wer dort angeln darf. Ob dort geangelt werden darf, kannst Du beim zuständigen Amt erfahren.

"Heute gehört das Fischereirecht nach den deutschen
Landesfischereigesetzen meist dem Eigentümer des Gewässergrundstücks (Eigentümerfischereirecht), gleichzeitig gibt es aber viele Ausnahmen, da das Fischereirecht unabhängig vom Grundstück veräußert werden kann (selbständiges Fischereirecht). Auch durch historische Entwicklungen gibt es viele Ausnahmen, z. B. durch die jahrhundertealte Berufsfischerei. Insbesondere bei Berufsfischern gibt es oft auch sogenannte Koppelfischereirechte als Besonderheit, das heißt an ein und derselben Gewässerstrecke sind mehrere Personen fischereiberechtigt. Der Inhaber eines Fischereirechtes kann sein Recht verpachten oder andere
Personen durch die Ausstellung von Gewässerscheinen
die Fischerei ausüben lassen. Häufig versuchen lokale Angelvereine
möglichst viele Fischereirechte in ihrer Umgebung zu pachten oder zu kaufen, um ihren Mitgliedern Fischereimöglichkeiten zu bieten."

(Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Fischereirecht#Das_subjektive_Recht_zu_angeln"

okay danke

Ich denke nicht, der Angelschein ist ja nicht nur eine Erlaubnis zum Angeln, sondern beinhaltet auch den "Sachkundenachweis" das du die Fische ohne unnötiges Leiden töten und fachgerecht ausnehmen kannst. Nicht das du in Konflikt mit dem Tierschutzgesetz oder ähnlichem kommst. Frage besser vorher bei der Stadtverwaltung etc. nach. 

ok Danke

Nein, darfst du nicht.

In den Fluss können ausgesetzte Fische sein, die dir nicht gehören, ausserdem ist angeln ohne Schein nicht erlaubt. Du brauchst erst die Ausbildung vom Fischer Verein

fische in einem gewässer sind Herrenlos

Das dürftest Du nur, wenn Dir der Fluss gehören würde.

Noch nicht mal dann

@esox05

War halt darauf bezogen, dass es bei privaten Gewässern ohne Angelschein nicht verboten ist.
Mag gut sein, dass es bei Flüssen wieder anders ist, selbst wenn privat.