Darf ich mich "Elektriker" nennen?

11 Antworten

du darfst dich gegebenenfalls Elektrohelfer oder sicherheitstechnisch unterwiesene Person im Sinne der VDE Richtlinien nennen, das aber auch nur, wenn du innerhalb des besagten Jahres eine entsprechende Unterweisung hattest...

solche personen dürfen:

  • Sicherungen ein und ausschalten oder wechseln (auch NH Sicherunegen)
  • beschädigte Kleingeräte in Stand setzen (einfache Arbeiten wie Wecsheln von Motorkohlen oder netzleitung)
  • Schalter, Leuchten, Steckvorrichtungen bis 230 V / 16 Ampere verkabeln
  • 400 Volt Festanschlüsse in Betrieb nehmen (nach vorheriger Absprache mit dem Anlagenbetreiber)
  • Mit erlaubnis des VNB Messeinrichtungen auswechseln, Kundenanschlüsse Sperren oder entsperren (Zählerschein vorrausgesetzt)

lg, anna

Nein Du darfst Dich nicht ELEKTRIKER nennen. Nicht ohne abgeschlossene Berufsausbildung oder 10 Jahren Berufserfahrung. Dann kannst Du sogar zur <Meisterprüfung zugelassen werden.

Das ist eine Berufsbezeichnung die eine Gründliche Ausbildung von mindestens 3 Jahren mit Abschlußprüfung erfordert. Hat man die Prüfung bestanden, darf man sich Elektriker nennen!

Ich war auch schon mal in einem Operationssaal der Nurochirugie. Daher darf ich mich noch lange nicht "Neurochiroug" nennen!

Wozu sollte man sich einen Titel aneignen wollen der einem nicht zusteht wenn man nicht gerade ein Betrüger ist?

BassFabo 
Fragesteller
 17.02.2012, 15:50

Der Grund für meine Frage ist der: Es darf sich ja fast jeder der Ahnung hat "Sanitäter" nennen (schulsanitätsdienst etc), "Rettungssanitäter" ist allerdings eine geschütze berufsbezeichung. Deswegen die Frage, ob das mit "Elektriker" und "Elektroniker" das gleiche ist. Den Ausbildungsberuf "Elektriker" gibt es übrigends garnicht

BassFabo 
Fragesteller
 17.02.2012, 15:53
@BassFabo

zur frage nach dem warum: unter der tätigkeit eines "elektrikers" kann sich jeder etwas vorstellen und die bezeichung "bundesfreiwilligendienst in einer elektrowerkstatt" ist unglabblich lang und weniger eindeutig... ich will ja nicht selbstständig schwarz arbeiten oder so!

Commodore64  17.02.2012, 15:59
@BassFabo

Elektriker ist eine richtige Berufsbezeichnung, "Sanitäter" ist keine Berufsbezeichnung. Ein Sanitäter kann auch jemand sein der einen anderen Beruf hat. Außerdem weiß jeder dass ein Sanitäter "fast nichts kann", also keine Operationen durchführen kann usw.

Welfensammler  17.02.2012, 19:09

Nur schade, dass es den Beruf Elektriker seit 1987 nicht mehr gibt.

Welfensammler  17.02.2012, 19:16

Bei meiner Gesellenprüfung waren lediglich 3 Innungsmeister und mein Klassenlehrer anwesend. Bei der Freisprechung gesellte sich noch der Schulleiter dazu.

Von Repräsentanten der Bundesrepublik Deutschland, die mir den Titel "Elektriker" verleihen hätten können, womöglich noch mit Orden und Urkunde, war nichts zu sehen.

Was habe ich nur falsch gemacht ?

Commodore64  18.02.2012, 20:26
@Welfensammler

Meister dürfen ausbilden, man braucht nicht den Kanzler persönlich der einem dann per Zeremonie einen Berufstitel auferlegt.

Du kannst dich auch Elektrotechniker oder Elektrofachkraft nennen. Das sind alles keine geschützen Begriffe.

Auch Elektriker und Elektroniker für was auch immer darf sich jeder nennen.

Geschützt sind in diesem Bereich nur Meistertitel, staatlich geprüfte Techniker und Ingenieurstitel.

Unter Freunden und Bekannten darfst du dich durchaus als Elektriker vorstellen, ja.

Cliff  17.02.2012, 15:20

NEIN, das wäre Betrug! Evt "Elektrohelfer"

Michel76  17.02.2012, 15:26
@Cliff

Nö, das ist kein Betrug. Überhaupt nicht.

Lies mal § 132 im Strafgesetzbuch. Dort steht ganz genau, wie man sich nennen darf und wie nicht. Und wo man sich wie nennen darf ;)