darf ich meinen urlaub von der alten firma in die neue firma mitnehmen?

4 Antworten

Die neue Firma interessiert sich nicht für Urlaubsansprüche, die man in der alten Firma möglicherweise angesammelt hat. Man beginnt also mit einem ganz frischen, neuen Urlaubskonto, egal, was vorher gewesen ist. Die Anzahl der Urlaubstage für das noch laufende Kalenderjahr richtet sich anteilig an der Anzahl der noch vorhandenen Monate. Für acht Monate (Mai bis Dezember) erhält man also zwei Drittel des Urlaubsanspruchs eines ganzen Jahres.

DerCAM  27.04.2014, 07:30
Für acht Monate (Mai bis Dezember) erhält man also zwei Drittel des Urlaubsanspruchs eines ganzen Jahres.

Das ist falsch! Nach Ablauf der sechsmonatigen Wartezeit erwirbt man einen Anspruch auf den VOLLEN Jahresurlaub (BUrlG § 4). Anteiligen Urlaub gibt es nur in den in BUrlG § 5 Abs. 1 genannten Faellen. Bei einem vor dem 1.7. begonnenen Arbeitsverhaeltnis kann aber nach Ablauf von 6 Monaten keine der dort genannten Voraussetzungen erfuellt sein und es besteht ein Anspruch auf den GESAMTEN Jahresurlaub.

Anzurechnen ist allerdings von einem anderen Arbeitgeber fuer das gleiche Kalenderjahr bereits gewaehter oder abgegoltener (ausgezahlter) Urlaub (BUrlG § 6).

Du kannst, während das alte Arbeitsverhältnis läuft, nicht in einer neuen Firma arbeiten. Du kannst zwar rechtilich den Urlaubsanspruch der alten Firma in die neue Firma mitnehmen, aber dewegen nicht früher in der neuen Firma beginnen. Wenn Du es machst, kann dich der alte Chef in Regress nehmen. Das heißt er kann Dir die Kosten eines Aushilfsmitarbeiters aufdrücken.

DerCAM  27.04.2014, 06:55
Du kannst zwar rechtilich den Urlaubsanspruch der alten Firma in die neue Firma mitnehmen

Auf welcher rechtlichen Grundlage soll das gehen? Was hat der neue Arbeitgeber mit beim alten Arbeitgeber erworbenen Urlaubsanspruechen zu tun?

Wenn du dich mit deinem neuen Chef einigen kannst, kannst du ihn mitnehmen, klar.

Du kannst keinen Urlaub vom alten Arbeitgeber zum neuen mitnehmen. Wenn der Urlaub beim alten Arbeitgeber wegen der Beendigung des Arbeitsverhaeltnisses nicht mehr genommen werden kann, ist er abzugelten (also auszuzahlen). Ob dir das nun passt oder nicht.

Allerdings wirst du das neue Arbeitsverhaeltnis ja noch im ersten Halbjahr antreten und somit - wenn du dort laenger als 6 Monate arbeiten wirst - dort auch noch im laufenden Jahr den vollen Urlaubsanspruch fuer das ganze Jahr erwerben. Abzuziehen waere dann aber vom alteen Arbeitgeber fuer das laufende Jahr bereits gewaehrter oder ausgezahlter Urlaub. Wenn aber keine gewaehrt und auch nicht ausgezahlt wurde, kann auch nichts abgezogen werden. Endet das neue Arbeitsverhaeltnis jedoch zum Ablauf des 6. Monats oder vorher, erwirbst du auch dort nur einen Teilanspruch und der vom alten Arbeitgeber weder ausgezahlte noch gewaehrte Urlaub waere entweder verloren oder du koenntest dort auch nachtraeglich noch eine Auszahlung verlangen (ausser es wurde arbeits- oder tarifvertraglich eine kuerzere Ausschlussfrist vereinbart).

Die sauberste Loesung waere hier aber tatsaechlich eine Urlaubsabgeltung (Auszahlung) durch den alten Arbeitgeber.

Wie ist "in den wintermonaten hat er mir einfach 15 urlaubstage von meinem jahresurlaub eingestrichen" zu verstehen? Der Arbeitgeber kann dir doch keinen Urlaub wegnehmen!