Im Urlaub Probetag absolvieren?

12 Antworten

Also rechtlich gesehen ist es zum einen so, dass der Urlaub tatsächlich der Erholung dient.

"Nebentätigkeiten" sind, soweit sie nicht in direktem Wettbewerb zum Arbeitgeber stehen, durchaus möglich ;-)

Wenn du allerdings davon ausgehen müsstest, dass dein Chef es dir untersagen würde, dürftest du es rechtlich gesehen nicht machen. Es besteht das Risiko einer fristlosen Kündigung durch deinen jetzigen Chef, sollte er davon etwas mitbekommen. (Vertrauensverlust, ggf. Arbeiten für einen Wettbewerber)

Wenn du davon ausgehen kannst, dass dein Chef davon nichts mitbekommt und die Einstellung auch nur vom Probearbeiten abhängt, also eine hohe Sicherheit, dass du dort eingestellt wirst, würde ich es machen. Wenn danach immer noch ein ganzer Entscheidungsprozess ansteht und du nicht sicher sein kannst, eingestellt zu werden, solltest du deinem neuen Chef von deinem Gewissenskonflikt erzählen und ihn um Rat bitten.

Du hättest darauf verweisen können, dass du noch in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis bist und daher a. weißt, wie man arbeitet und b. für einen Probearbeitstag leider keine Zeit hast. Ansonsten nimst du halt einen Tag Urlaub. Urlaub dient nicht nur zur Erholung, sondern auch zur Erledigung von Angelegenheiten, die sonst nicht erledigt werden könnten.

Wann soll ich jedoch sonst einen Probetag machen, wenn nicht an einem Urlaubstag?

Vielleicht an einem Deiner beiden wöchentlichen freien Tage? Oder arbeitest Du 7 Tage pro Woche? Nur so ne Idee... 'rolleyes'

Wo kein Käger, da kein Richter. Mach es einfach - wie sollte es denn sonst gehen. Man kann ja schließlich auch in seinem Urlaub sein Haus umbauen oder in der Familie aushelfen oder oder oder.... Man muss doch nicht die ganze Zeit auf der faulen Haut liegen.

Sollte deine Firma das herausbekommen, können sie dir für den Tag das Urlaubsgeld streichen - höchstens - oder dich abmahnen. Aber wie gesagt, sie müssen das ja nicht erfahren. Und erholen kannst du dich im Rest des Urlaubs  immer noch.

nur hab ich jetzt gehört, dass ich das gar nicht dürfte, da mein Urlaub nur zur Erholung genutzt werden darf.

Jap, genau so ist es, der normale Jahresurlaub ist Erholungsurlaub, ohne Zustimmung des Arbeitgebers ist währenddessen Arbeit nicht erlaubt...