Probleme Betriebsrat

7 Antworten

Dein Betriebsrat hat doch die Sitzungszeiten im Voraus festgelegt. Somit ist doch planbar wann mehr Personal benötigt wird.

Betriebsratsarbeit (wenn notwendig) geht immer vor. Hier hat der AG doch sowieso eine bessere Möglichkeit zur Personaleinteilung als bei kurzfristig und unregelmäßig angesetzten Terminen.

Was mich hier irritiert ist "die wöchentliche Veröffentlichung der gemachten Arbeit". Wer liefert hier wem wann und warum denn einen Rechenschaftsbericht?

Normalerweise wird das in der vierteljährlichen Betriebsversammlung getan und nicht jede Woche.

Zur Frage selbst: Wenn Du nicht beweisen kannst (was ich annehme), dass die Betriebsratsarbeit nicht notwendig ist und die Belange des Betriebes viel größer sind als die Wichtigkeit der Betriebsratsarbeit, hast Du schlechte Karten die Tätigkeit des BR einzuschränken. Behinderung der Betriebsratsarbeit ist strafbar.

Die Arbeit des Betriebsrates ist eine verantwortungsvolle Tätigkeit, die eben auch mit erheblichen Zeitaufwand verbunden ist.

  Aber der Betriebsrat muss bei seiner Arbeit auch den § 30 BetrVG berücksichtigen:

Die Sitzungen des Betriebsrats finden in der Regel während der Arbeitszeit statt. Der Betriebsrat hat bei der Ansetzung von Betriebsratssitzungen auf die betrieblichen Notwendigkeiten Rücksicht zu nehmen. Der Arbeitgeber ist vom Zeitpunkt der Sitzung vorher zu verständigen. Die Sitzungen des Betriebsrats sind nicht öffentlich.

Hier sollten sich die Geschäftsleitung und der Betriebsrat einmal ausführlich zur Organisation der Betriebsratssitzungen beraten,vielleich findet sich eine für beide Seiten zufriedenstellende Lösung.

In einem Beschluss könnte der Betriebsrat beschließen, dass die Sprechstunden gm einem Modus stattfinden, sodass nicht jedesmal beschlossen werden mußt.

Andere Dinge, die ein Betriebsrat zu sprechen hat, können abgesprochen werden, ohne dass eine Sitzung stattfinden muß. Dem Arbeitgeber geht es auch nichts an, was der BR da zu besprechen hat. Der AG kann sich es aber denken, das es da noch etwas zu klären gibt.

Nach Deiner Beschreibung nehme ich an, dass da noch andere Dinge ziemlich quer laufen.

Nein, die Tätigkeit kannst du nicht einschränken.

Der BR hat auch feste Terminfristen, an die er sich zu halten hat. 

Firma aufgliedern so dass kein Betriebsrat benötigt wird....

Es geht hier doch nicht um die Auflösung eines Betriebsrates.

Ich hoffe für dich, dass du während deiner Berufstätigkeit nie auf die Unterstützung eines Betriebsrates angewiesen sein wirst.

PS: Den "Daumen hoch" habe ich versehentlich gedrückt, es war wirklich nicht meine Absicht, deinen Beitrag auszuzeichnen.