Darf ich einen Radfahrer abdrängen, wenn er auf der Straße fährt (trotz Radwegbenutzungspflicht)

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14 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Erstens ist das Nötigung, übrigens eine Straftat.

Zweitens ist das Selbstjustiz.

Drittens bedeutet die Existenz eines Radwegs nicht zwangsläufig. dass man als Radfahrer darauf fahren muss. Die Bezeichnung "Depp" ist deshalb völlig unangebracht und sagt eine Menge über Deinen Charakter aus.

Du solltest Dich dringend mit der aktuellen Straßenverkehrsordnung auseinander setzen und dabei besonders Deine Pflichten und die Rechte anderer studieren. Bis Du das alles vollständig verstanden hast, solltest Du Deinen Führerschein beiseite legen und zu Fuß gehen.

Eichbaum1963  27.11.2009, 23:35

Dem muss ich nichts mehr hinzufügen! Genauso ist es!!!

Abdrängen, wo kommen wir denn hin...? :(

Unglaublich deine mentalität!!! Ich bin Radfahrer- fahr täglich zur Arbeit, muss die Strassen benutzen und werde von Typen wie dir gefährdet und bedrängt. Bedenke: auch wir Radfahrer zahlen Steuern, die zum Strassenbau verwendet werden, ergo gehören uns die Strassen auch! DU kommst zu spät zu Arbeit? Wegen Radfahrer? Wegen Autofahrer wie du einer zu sein scheinst, besteht für mich die Option gar nicht zur Arbeit zu kommen, sondern ins Krankenhaus! Gib deinen Lappen ab, du bist nicht fähig die Verantwortung zu tragen für dich oder andere! Steig auf ein Rädchen um, ist gesund, umweltfreundlich, lebensgefährlich und, bei dir besonders wichtig, fördert die durchblutung des Hirns!

§ 1 STVO

§ 1 Grundregeln

(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.

(2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.


Sollte deine Frage beantworten.

Wenn dem Radler was passiert, wirst du deines Lebens nicht mehr froh.


An die Zweiradler,

die Verkehrsregeln gelten im übrigen auch für euch!

Da ihr euch aber in der Anonymität der nicht vorhandenen Kennzeichnungspflicht verstecken könnt, halten sich leider nur sehr wenige bis keine an die Regeln.

Da braucht ihr euch über die Aggressoren nicht wundern.

Olaf68  08.06.2010, 11:19

Kennzeichenpflicht für alle Autos, Motorräder und Fahrräder - fände ich gut; keine Raserei mehr, keiner traut sich mehr falsch zu parken oder am steuer zu telefonieren, keiner fährt mehr bei Rot über die Ampel.

Ups - Kennzeichen am Auto gibts ja schon...

STVO § 1 Grundregeln
(2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

hupen ist belästigen, abdrängen ist gefährung - hupen nur außerorts zum ankündigen einer überholabsicht oder zum hinweisen auf eine akute gefahr.

grundsätzlich gilt erstmal:
§ 2 Straßenbenutzung durch Fahrzeuge
(1) Fahrzeuge müssen die Fahrbahn benutzen, von zwei Fahrbahnen die rechte. Seitenstreifen sind nicht Bestandteil der Fahrbahn.

benutzungspflichtige Radwege sind hier eine ausnahme, aber selbst benutzungspflichtige Radwege müssen nicht benutzt werden wenn sie unzumutbar, gefährlich oder blockiert sind oder nicht erkennbar dem straßenverlauf folgen (z.B. zu viele löcher, zu eng, zu kurvig, bäume oder laternen mitten im weg, von der straße aus schlecht sichtbar (autofahrer sehen dich nicht, nehmen dir vorfahrt beim abbiegen), laub, matsch, schnee, eis, rollsplit, sand, zugeparkt, abgesperrt, baustelle) oder wenn das fahrrad überbreite hat.

wenn du wert auf eine anzeige wegen nötigung legst, dann mache es. wenn ich der radfahrer wäre, würde es richtig teuer für dich. schon allein der gedanke ist strafbar. das ist ein gefährlicher eingriff in den straßenverkehr. selbst wenn ein radweg vorhanden ist, muß er vom radfahrer nicht genutzt werden.