Darf ich einem Mieter das Füttern von Vögeln auf meinem Grundstück verbieten?

17 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ja darfst du!

Wenn es DEIN Garten ist, dann darfst du ihm zumindest das Füttern auf deinem Grund verbieten (resp. das Werfen des Futtermittels auf deinen Grund).

Füttert er die Tiere nebenbei, dann wird es schwieriger. Das müsste fast per gerichtlicher Anordnung verboten werden mit einem Beweis, dass dein Grundstück davon in Mitleidenschaft gezogen wird und "unbeliebte Gäste" anzieht.

Eventuell hilft es aber bereits, wenn du einfach mal mit ihm sprichst und ihm erklärst, dass du seit der Fütterungen ständig Nager in deinem Garten hast. Vielleicht hat er einfach nicht daran gedacht. Das ist bei älteren Menschen manchmal so. Und das wäre die friedlichste und einfachste Lösung ;-)

Na klar kannst Du das untersagen, aber es ist die Frage, ob Du das tun solltest. Ich füttere in unserem Garten auch Vögel, weil ich Freude daran habe, wie der ältere Herr in Deinem Haus offensichtlich auch. Warum willst Du ihm diese Freude jetzt nehmen?

Deine Begründung mit Ratten und Tauben scheint mir eher konstruiert. Ratten habe ich jedenfalls noch nie bei uns im Garten gesehen und bis auf den gelegentlichen Besuch einer possierlichen Türkentaube wurde das wirklich auch nicht zur Plage.

Natürlich SIEHST du die Ratten nicht, das bedeutet aber nicht das keine da sind ;)

Ich kann schon verstehen das man nicht massenweise Kerne in seinem Garten verstreut haben will. Wenn man sich dafür EINE Stelle aussucht ok, aber wer will denn bitte alles vollge*ackt haben?

@Deamonia

Wenn in Deiner Wohngegend eine Rattenplage herrscht, wirst Du das schon mitbekommen, aber Du folgst dankenswerter Weise meinem Ansatz, weil es irgendwo im Garten mit gutem Willen ein geeignetes Plätzchen für die Fütterung geben wird. Man muss natürlich abwägen: Ein paar Körner und Vogelk@cke, die im Frühjahr schnell verrottet sind, gegen die Freude eines älteren Herrn.

Ich kann dir versichern, dass Bodenfütterung wie Magnet auf Tauben, Ratten u.ä. funktioniert

Mit Sicherheit, denn das Streuen von Futter stellt zuallererst mal eine Verunreinigung dar, denn der Mieter kann nicht zwingend davon ausgehen, dass sämtliches Futter auch von den für sie bestimmten Tieren verzehrt wird.

Insofern ist damit zu rechnen, dass

a) die angelockten Tiere durch ihre Ausscheidungen Verunreinigungen verursachen

b) durch Streuen von Futter eben auch unerwünschte Tiere angelockt werden, die unter anderem für weitere Verunreinigungen sowie eventuell Krankheiten sorgen können

c) im Sommer die Sonnenblumen aufgehen und erblühen, wo man sie nicht haben will.

Wieso sprichst du nicht erst einmal mit deinem Mieter über die Situationen und hofft erst auf seine Einsicht anstelle gleich etwas verbieten zu wollen? Vielleicht findet man ja auch eine Kompromisslösung - Vogelhäuschen oder ähnliches. Dialog statt Verbot.

Das ist der beste Vorschlag, den man machen kann.