Darf ich dem Nachbarn kurz den Stromabstellen, wegen Lärmbelästigung?

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Nein darfst du nicht. Er bezahlt für den Strom und wenn ihm einer den Saft abdrehen darf dann die zuständigen Stadtwerke bzw. Energieversorger. ;)

Du wirst wohl die Polizei rufen müssen und versuch mit ihn zu reden wenn du ihn an einem anderen Tag antriffst. Wenn es zu laut ist würde ich die Polizei rufen.

.....auserdem dünge ich schöne Blumen von Lauten Nachbarn mit Essig oder streue (nachts) salz drüber :-) aber nur wenn sie weiter Laut sind und meinen mich verarschen und über mich zu lachen. Und ich habe meine Wohnung soweit gut Gedämmt das ICH jetzt dran bin mit Lärm :-) Du siehst es können sich extreme "Kräfte " entwickeln unter Nachbarn :-) wenn bei denen Party im Garten ist fliegt etwas Sand runter....:-)

Wenn weder Klingeln noch Anrufen funktioniert und ihr bereits darüber gesprochen habt bleibt dir nur übrig: a) Polizei holen, was sich sicher negativ auf eure Nachbarschaft auswirken wird oder b) es aushalten.

Was würdest du sagen/machen, wenn dir dein Nachbar einfach den Strom abstellt! Dein Nachbar hat bestimmt eine Klingel an der Tür, wo man klingeln kann und mit den Nachbar reden kann!

Nein, Du darfst ihm in der Tat den Strom nicht abstellen. Aber solche Ratschläge, dass man doch wegen der gutnachbarschaftlichen Verhältnisse mit ihm reden möge, kommen von Personen, die mit solchen Beeinträchtigungen von Leben und Gesundheit (ich spreche bewusst nicht mehr von der Qualität der Belästigung!) noch keine Erfahrungen gemacht haben - oder die selbst rücksichtslos leben (in jeder Beziehung), und deshalb gute Ratschläge geben, wie man dieses Leben unbehelligt fortführen kann.

Es gibt nun einmal so asoziale Wesen in dieser Welt und in praktisch jeder näheren oder etwas entfernteren Nachbarschaft. Sozialisation funktioniert aber überwiegend nur über unmittelbaren Druck - normalerweise mit vergleichbaren Mitteln. Da Du selbst Ruhe haben willst, kannst Du ihn nicht Deinerseits mit Lärm behandeln. Und andere naheliegende Lösungen werden Dir (unter Strafandrohung des Gesetzes) als Körperverletzung ausgelegt.

Die Polizei ist an solchen nachbarschaftlichen Querelen regelmäßig eher mäßig interessiert. Das ist kein Instrument, das wirklich greift. Vermieter schreiben dazu vielleicht einmal ein vorsichtige Ermahnung, aber dann hört die Mühe auch schon auf. Ein möglicher Ansatz ist dennoch, den Vermieter wiederholt und unmittelbar in die Pflicht zu nehmen. Denn es dürfte eigentlich Teil des Mietvertrages sein, dass Musik in Zimmerlautstärke abzuspielen ist. Außerdem gibt es klare Grenzen der Mittags- und Nachtruhe, die in Hausordnungen oft noch enger gezogen werden, als im Gesetz!

Zu diesem Zweck, den Vermieter in die Pflicht zu nehmen, musst Du Protokolle zu den Störungen anfertigen. Wie lange? Wie laut (subjektiv)? Solche Protokolle können dann auch später einmal vor Gericht Bestand haben.

Ich sage nur: Bei solchen Beeinträchtigungen der Lebensqualität, da sch... doch was auf die guten Beziehungen zu dem "netten" Nachbarn! DER sch... ja auch auf DICH!!!

Was Eure Stromrechnung betrifft: Lebt Ihr in einer WG? Andernfalls darf der Vermieter in dieser Form gar nicht abrechnen. Das sind ja Methoden aus jenen Zeiten, als die Raubritter noch am Wegesrand lauerten.