Darf ich bei einer Bank nach den Kontoauszügen meiner verstorbenen Mutter nachfragen, ohne dabei meine Schwester zu involvieren?

11 Antworten

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Die Kontoauszüge kann jeder Erbe anfordern und bekommt sie auch, sofern er sie selbst bezahlt. Eine Kontoauskunft ist keine Verfügung, der alle Erben zustimmen müßten. Die Bank kann einen Nachlweis der Erbenstellung verlangen. Dieser Nachweis kann mit einen Erbschein erbracht werden.

Eine Verfügung, d.h. Abhebung, Überweisung etc. kann die Erbengemeinschaft nur gemeinsam vornehmen.


Ohne Erbschein wird euch die Bank die Info sowieso nicht geben.

Da ist der Nachlass Verwalter für zuständig,der Dir Auskunft geben muss wenn Du  Erbberechtigt bist.

SaVer79  23.06.2017, 13:08

Gibt es denn hier einen Nachlassverwalter? Ich lese davon nichts

Wippich  23.06.2017, 13:12
@SaVer79

Besserwisser!

SaVer79  23.06.2017, 13:19

Wieso? Deine Antwort ist schlichtweg falsch, denn im Regelfall gibt es keinen Nachlassverwalter

Wippich  23.06.2017, 13:20
@SaVer79

aber einer hat den Erbschein.

sassenach4u  23.06.2017, 20:40
@Wippich

Derjenige, der den Erbschein hat ist nicht der Nachlassverwalter sondern ein Erbe

SaVer79  23.06.2017, 13:34

Wenn ihn noch keiner der Erben beantragt hat, dann gibt es möglicherweise noch gar keinen

Du musst einen Erbschein vorlegen, kannst dann die Auskunft- gegen Gebühr- auch ohne deine Schwester bekommen.

Ob sie diese Informationen dir, wie du es wünscht- in Excel-Format zur Verfügung stellen ist fraglich. Die Bank hat evtl. eien andere Form- oder druckt dir die Auszüge aus.


die bank gibt dir keine auskunft ohne entsprechenden nachweis das du eben auskunftsberechtigt bist.