Darf ich als Privatperson(Student) Aufträge von myhammer oder ähnliches annehmen?

2 Antworten

wenn ich recht informiert bin,muss Du ein Gewerbe betreiben um bei myhammer.de als Auftragnehmer auftreten zu können.Dabei ist es völlig egal,ob deine Firma ein Vollerwerbsbetrieb,Nebenerwerbsbetrieb oder ein Kleingewerbe ist.In jedem Fall hast Du da einen Gewerbeschein und den brauchst Du auch,um die da anmelden zu können. Für dich käme die Gründung eines "Kleingewerbes" in Frage, eine vereinfachte Unternehmensform mit gesetzl.festgelegtem Jahresumsatzlimit sowie Buchführungsvereinfachung.Als Kleingewerbefirma kannst Du zwar keine Rechnungen mit MwSt ausweisen (weil Du auch keine berechnen und keine USt abführen brauchst!),aber stellst selbstverständlich ordnungsgem.Rechnungen aus. Dein Vorteil: Du kannst viel günstiger kalkulieren als eine normale Firma. Nachteil: Gewerbliche Kunden werden deine Angebote eher nicht interessieren,weil die lieber Rechnungen mit USt/MwSt haben.Weil sie die beim Vorsteuerabzug geltend machen können;-) Für Privatkunden ist es zumeist völlig unerheblich,da bist Du klar im (Preis-)Vorteil. Sicher wirst Du aber -ohne vollausgestattete Firma u. Equipment im Hintergrund- halt nur überschaubare Aufträge annehmen können.Kleinere Sachen halt,aber das passt ja zum Kleingewerbe. Also: Gewerbeschein beim Ordnungsamt holen und dich bei der HWK klug machen,was Du (als Nicht-Meister) machen darfst und was nicht.Und viele Tips hat die HWK eh immer!

Ds frag' mal unverbindlich beim Finanzamt nach, die können und müssen Dir genaue Auskunft geben, wie Du das am besten managst, denn Du musst ja bei myhammer dem Kunden auch eine Rechnung ausstellen und die Mehrwertsteuer ausweisen usw. Du kannst beim Finanzamt anrufen, aber besser ist wohl, mit einem ganzen vorbereiteten Fragenkatalog persönlich dort nachzufragen. Ansonsten hilft bestimmt auch die IHK.

lajobay  11.09.2011, 16:34

das FA erteilt solche Auskünfte schon seit Jahren nur noch auf Kulanz,man wird an Steuerberater verwiesen;-) Dem Fragesteller genügt der Gang zum Ordnungsamt,für Anmeldung eines Kleingewerbes.Danach meldet sich das FA von Amts wegen bei ihm und teilt ihm mit,was er wissen muss.Bei KleinGew ist das sehr überschaubar! Und die IHK... ist für Handwerksberufe Null zuständig!