Darf ich als große Schwester (volljährig) einen Elternbrief unterschreiben?

15 Antworten

Du kannst es unterschreiben - es ist ja nur dafür, dass es gelesen worden ist. Anders ist es bei Zeugnisse, bei Elternbriefe sind es meistens Rundschreiben mit Infos am Schulanfang und es ist ein Abschnitt dabei, dass der Schüler dies bei den Eltern abgegeben hat. Quasi eine Empfangsbescheinigung. Das kannst du getrost unterschreiben.

wenn deine schwester es den lehrern so erklärt, das keiner da war und du für die zeit die verantwortung für deine schwester übernommen hast, geht das in ordnung, würde ich sagen. habe bei meiner schwester auch schon unterschrieben, oder aber unsere oma. das ist ja auch noch was anderes.. oder unterschreibe den zettel einfach, und ruf morgen bei der schule an um die umstände zu erklären, da wird dir wohl keiner den kopf abreißen. eure eltern sollten trotzdem darüber informiert werden.

Der elternbrief darf nur von personen mit sorgerecht (in dem fall eltern und NUR die eltern) unterschrieben werden oder vom schüler (falls volljährig) selbst. Wenn andre es unterschreiben is es genauso schlimm wie nichts abzugeben da der zettel dann ungültig ist.

Stattdessen kann man ja handynummer der eltern mit erklärung der umstände abgeben dann soll die schule mal anrufen und das klären ;)

Hoffe dass ich helfen konnte LG Flederviech

Da ein "Elternzettel" kein offizielles Dokument ist, darfst du i. A. unterschreiben. Aber deine Schwester soll in der Schule sagen, wie es ist: Dass die Eltern nicht da sind - dann ist alles i. O.

Vom Grundsatz her nicht,aber du kannst eine kleine Notiz schreiben,die das Ganze erklärt.Und dann würde ich einfach mit i.A. unterschreiben.

Es sei denn,es ist ein wirklich wichtiger Elternzettel.dann würde ich es nur bei der Notiz belassen.Evtl. können deine Eltern dann kurz mit der Schule telefonieren.