Darf gesetzlicher Betreuer in der Insolvenz und P-Konto Geld abheben?

4 Antworten

Du hast diese Frage schon auf sovielen verschiedenen Pattformen gestellt, dass es endlich an der Zeit wäre mit dem Betreuer darüber zu sprechen, warum und weshalb er das Geld überwiesen hat. Das kann doch nicht so schwer sein.

Pettyspaghetti 
Fragesteller
 10.04.2018, 18:14

Was??????? Wo habe ich das?????, was soll DAS denn ???????

FranzJohannes  10.04.2018, 21:18
@Pettyspaghetti

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Man ist in der Privatinsolvenz und hat ein P-Konto. Es gibt eine gesetzliche Betreuerin, die man wegen seiner Angststörung bekommen hat. Es entstanden kürzlich Schulden. Sie hat nun einfach eine Überweisung vom betroffenen Konto getätigt und hat eine 1.000 Euro Überweisung an den "Gläubiger" gemacht. Nun ist das Konto direkt leer, da ja nur 1.123 Euro drauf gehen.. Die Miete, Strom usw. in der nun neu bezogenen Wohnung konnten deshalb nicht eingelöst werden. Es ist kein Geld zum Leben für den Monat da.

Frage: Darf sie so einen hohen Betrag, sprich eigentlich das ganze Gehalt da runternehmen???

CARLOWUM  10.04.2018, 22:24

Du bist verpflichtet während der gesamten Insolvenzzeit deine Obliegenheiten nachzukommen. Dazu gehören die Dinge des alltäglichen Leben, sonst kannst du die Restschuldbefreiung damit Riskieren. Und der Gläubigerpunkt die dürfen nichts von dir bekommen. Also schon 2 Obliegenheitverletzungen. Spiel nicht mit deiner Insolvenz. Guter Rat, kläre den Betreuer mal auf.

Pettyspaghetti 
Fragesteller
 11.04.2018, 08:24
@CARLOWUM

Was?,,??? Über was denn aufklären??,, UM was geht's ÜBERHAUPT???? Ich spiele mit nichts und niemandem?? Also Sorry das geht gar nicht.

Ist die Inolvenz bereits eröffnet? Wenn nicht hat Dein Betreuer wahrscheinlich aufgepaßt.

Vieleicht solltest Du zunächst Deinen Betreuer fragen was mit dem Geld geschehen ist.

Pettyspaghetti 
Fragesteller
 10.04.2018, 13:48

Die Insolvenz ist in 6 Monaten komplett rum!!!!

Pettyspaghetti 
Fragesteller
 10.04.2018, 13:50

Ich möchte viel lieber wissen, was sie sich dabei denkt, ihrer Klientin alles vom Konto zu holen, wohlwissend, dass diese dann ihre Miete usw. nicht zahlen kann!!!

Artus01  10.04.2018, 13:56
@Pettyspaghetti

Das solltest Du sie dann selbst fragen, hier kann nur spekuliert werden.

Nein. Er darf kein Geld an Gläubiger überweisen, zumindest nicht, wenn die Forderung vor Eröffnung der Insolvenz entstanden ist.

Du hast einen Selbstbehalt von 1029€.

Dein Betreuer darf da gar nicht überweisen, das macht der Insolvenzverwalter. Hast Du den bereits kontaktiert?

Wenn der Betreuer hier einfach überweist, geht das natürlich.

Pettyspaghetti 
Fragesteller
 10.04.2018, 13:48

Nein den habe ich noch nicht kontaktiert. Ich kontaktierte als erstes meine Bank, warum ich kein Geld kriege usw. diese sagte mir, dass auch nix drauf wäre, man wollte mich zurückrufen vor 3 Tagen schon, was die Bank nicht tat. die sagten mir dass meine Betreuerin ihre Unterschrift auf ne Überweisung gemacht hat und 1.000 Euro jemandem überwiesen hat, der Geld zu bekommen hat. ABER DOCH NICHT MEIN GANZES GEHALT???? Meine Miete ist geplatzt, strom usw. was denkt die sich?? Ich rufe seit Tagen beim Amtsgericht an, ohne Erfolg, morgen früh fahre ich dort hin. Meiner Betreuerin habe ich Freitag aufs Band gesprochen weil ich sie nicht erreichte, erst gestern meldete sie sich ganz ruhig als wäre nichts, wollte mich gestern ab 17 uhr oder heute früh vor der Arbeit anrufen, was sie nicht tat. Ich bin kurz davor es morgen in die Presse zu geben. Den Insoverwalter habe ich noch nicht kontaktiert, daran dachte ich überhaupt nicht, weil DIE doch Betreuerin ist. Nu weiss ich gar nicht was ich machen soll :-(.

Ich möchte einfach nur wissen, wie das während der Inso ist mit nem P-Konto, keiner darf dran, kein Gläubiger und niemand, weil mir der MIndestsatz der mir zusteht bleiben muss und DIE holt da so ne Menge runter? Darf die das????

Menuett  10.04.2018, 13:54
@Pettyspaghetti

Die hat einen Schatten, ganz einfach.

Leider darf sie Geld überweisen als Betreuerin. Aber sie darf dich auf keinen Fall unter den Selbstbehalt bringen. Sie darf auch nicht einfach etwas an einen Gläubiger überweisen. Es darf kein Gläubiger bevorzugt werden.

Ja, beim Amtsgericht solltest Du das auf alle Fälle melden. Und dem Insolvenzverwalter. Dem werden die Haare zu Berge stehen.

Du scheinst mir geistig aber völlig fit zu sein, weshalb hast Du überhaupt einen Betreuer?

Novosibirsk  31.03.2019, 16:49
@Menuett

Zitat: "Du scheinst mir geistig aber völlig fit zu sein, weshalb hast Du überhaupt einen Betreuer?"
Offensichtlich hat es sich noch nicht bei allen Gutmenschen herumgesprochen, dass immer mehr Betreuungsopfer unter dem Vorwand, sie könnten ihre eigenen Gelgenheiten nicht selbst regeln, aus arglistigen Motiven und aus Habsucht unter gesetzliche Betreuung gestellt werden.