Darf Eltern ihren Sohn mit seiner Frau und IHREN 2 Kindern aus dem Haus werfen?

10 Antworten

Da es offenbar schon eine schwerwiegende Auseinandersetzung über die Umstände des "Mitwohnens" gab, würde ich nicht einmal mehr eine Frist setzen.

Fordere die ganze Familie auf, die Wohnung unverzüglich zu verlassen. Sie sollen sich sofort was anderes suchen. Wie und wo muss allein deren Angelegenheit sein, um die sie sich sofort kümmern müssen. (Pension, Hotel, Obdachlosenunterkunft der Stadt oder Gemeinde, Eltern der jungen Frau, andere Verwandte oder Freunde)

Wie bringt man die Leute raus? Einfach, wenn sie das nächste Mal außer Haus sind, Schloss austauschen, die wichtigsten Sachen vor die Tür stellen (natürlich vor Witterung und Diebstahl geschützt) und wenn sie wiederkommen, nicht mehr rein lassen.

Ohne Mietvertrag bzw. Mietzahlungen kann sie den Sohn und Schwiegertochter jederzeit (fristlos) vor die Tür setzen. Wenn sie nicht gehen wollen kann sie die Polizei rufen. Sie müssen sich an die Gemeinde wenden um in einer Obdachlosenunterkunft untergebracht zu werden.

DerHans  04.10.2013, 20:03

Ganz so einfach, "Nach Gutsherrenart" geht es natürlich nicht.

Es wurde die erste Miete nicht gezahlt,

Also wurde vereinbart das Miete gezahlt werden soll. Dann gibt es auch einen Mietvertrag.

Allerdings könnte nun die Mutter behaupten es gibt keinen, dann müßte der Sohn nachweisen das es einen gibt.

Das wäre z. B. durch Zahlungsbelege über die Mietzahlungen möglich.

Kann er das?

bwhoch2  04.10.2013, 09:08

Vermutlich wurde vereinbart, dass Miete gezahlt werden muss, aber der Sohn sieht das nicht so. Üblicherweise gilt ein mündlicher Mietvertrag schon als geschlossen, wenn die Wohnung dem Nutzer überlassen wird. Beim eigenen Sohn, der "nur zu Besuch" kam, sieht das aber vermutlich ganz anders aus. Somit liegt es wirklich am Sohn zu beweisen, dass es einen Mietvertrag mit allen Rechten gemäß BGB gibt.

Da der Sohn das jetzt wohl nicht so sieht, würde ich auch keine Miete mehr verlangen, auch nicht rückwirkend, sondern nur noch den Auszug der "Gäste". Anspruch hat der Sohn überhaupt keinen.

Sicher darf sie das. Anspruch hat weder der Sohn noch die Frau

Lt. Gesetz kann nach 2 Monaten Mietverzug eine fristlose Kündigung erfolgen!!

Kinder im Haushalt sind kein Grund jemanden des Hauses nicht verweisen zu dürfen denn.. der Hausfrieden wird bis zur Unerträglichkeit gestört und dabei spielt es auch absolut keine Rolle wenn es, wie in diesem Fall, das Elternhaus des Sohnes/Mannes ist.

Die Mutter sollte es schriftlich fixieren mit Terminsetzung hinsichtlich des Auszuges