Kann der Vermieter meine Kinder rausschmeißen...

11 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ich glaube nicht dass der Vermieter den Sohn raus schmeißen kann, der mit im Vertrag steht. Dazu müsste er glaube ich Eigenbedarf nachweisen und ihm auch deswegen fristgerecht kündigen

Du hast den Mietvertrag unterschrieben und wenn Du ausziehst ist der Mietvertrag beendet. Oder haben deine Kinder auch mit unterschrieben?

Der Vermieter muß Deine Kinder nicht als Nachmieter akzeptieren.

anitari  27.09.2013, 14:52

Ein Mietvertrag ist nicht beendet nur weil der Mieter auszieht.

Dafür auch noch ein DH.

baindl  27.09.2013, 15:13
@anitari

Mit Auszug meinte ich natürlich Kündigung des Mietverhältnis. Etwas anderes will die Fragestellerin ja nicht, oder glaubst Du, dass sie weiter die Miete bezahlt?

anitari  27.09.2013, 16:13
@baindl

Mit Auszug meinte ich natürlich Kündigung des Mietverhältnis. Etwas anderes will die Fragestellerin ja nicht,

Liest sich für mich nicht so. Aber mal sehen was Fragesteller dazu antwortet.

Erst mal kannst Du nicht ausziehen und die Wohnung anderen, auch wenn es die eigenen Kinder sind, überlassen.

Deswegen könnte Dir der VM fristlos kündigen. Und dann müßten auch Deine Kinder die Wohnung räumen.

Als was steht denn der eine Sohn im Vertrag? Da er damals noch minderjährig war wohl kaum als Mieter.

Zwischen wem wurde der Mietvertrag denn abgeschlossen? Dir und dem vermieter? Dann kannst du die Wohnung kündigen, der vermieter muss aber deine Söhne nicht als nachmiter akzeptieren. Die müssen sich dann selber eine Wohnung suchen. Oder zwischen dir UND deinem Sohn und dem vermieter? Dann kannst du ohnehin nur zusammen mit deinem Sohn den aktuellen Mietvertrag kündigen. Und wieder muss der Vermieter deinen Sohn/Söhne nicht als Nachmieter akzeptieren.

da zumindest ein Kind im Mietvertrag steht, kann er ihm kündigen wenn ich ausgezogen bin und da aktuell beide Kinder zahlen und wissentlich hier Wohnen, kann er beide auf die Straße setzen.

Es zählt nur , wer als Vertragsnehmer "unterschrieben" hat und nicht wer als Bewohner genannt ist . Diese Personen haben keine vertraglichen "Rechte" .

Ergo gibt es nur einen Vertrag mit Dir !

Ziehst Du aus, - müssen die Kinder mit raus (falls er sie nicht als Nachmieter - was er bestimmt - übernehmen möchte )