Miete überweisen nach Tod des Vermieters?

10 Antworten

Ja, das Konto verfällt ja nicht sofort mit dem Tod des Vermieters.

Die Erben werden zur gegebener Zeit sicher mitteilen wohin das Geld in Zukunft gehen wird. Eventuell wird es ja auch einen neuen Eigentüber geben.

Ja natürlich. Bis Du von denen ein neues Konto genannt bekommst an das alte Konto.

So lange du keine Mitteilung über die Änderung der Bankdaten bekommen hast, mache es wie bisher.

Das musst du sogar. Dieses Konto wird dann vorläufig gesperrt für Abhebungen, bis die Erbsache geklärt ist.

Die Erben haben den Vertrag so übernommen, wie er ist.

Ja, du musst nach wie vor auf das Konto überweisen. Wenn das Vermieter-Konto geschlossen wurde, landet es wieder auf deinem Konto.

Wenn ein anderes Konto als Ersatz eröffnet wurde, wirst du rechtzeitig per Post darauf hingewiesen, dass die Miete in Zukunft auf dieses Konto zu überweisen ist.

Bis dahin bleibt Alles beim Alten.

Woher ich das weiß:Recherche