darf eine Privat Person Verzugszinsen und Mahngebühren verlangen?

4 Antworten

Selbstverständlich. Die maximale Höhe der Verzugszinsen ist gesetzlich geregelt und bei den Mahngebühren schieben die Gerichte einen Riegel vor, wenn sie nach deren Ansicht zu hoch ausfallen.

Auch ein privater Vermieter hat einen zeitlichen und einen materiellen Aufwand, sowie mindestens noch das Porto, um eine Mahnung auf den Weg zu bringen.

kevin1905  26.06.2018, 12:30

Zeitaufwand darf aber nicht in die Mahngebühren einfließen, fällt unter allg. kaufm. Pflichten.

Nur Material und Porto. Exakt belegen oder mit maximal 2,50 € pro Brief pauschalisieren.

Wenn keine Verbraucher involviert sind (B2B), wird es natürlich etwas teurer, da pro Brief die Verzugspauschale von 40,- € angesetzt werden kann.

Ja, das ist möglich. Voraussetzung ist jedoch, dass sich der Schuldner "im Verzug" befindet. Das wiederum kommt auf die Art der Forderung an, beispielsweise macht es einen Unterschied, ob es um die laufende Miete geht, oder um die Nachzahlung für die Nebenkostenabrechnung. Im Zweifel musst du zuerst eine Mahnung (ohne Mahngebühren) schicken, in der du mit Fristsetzung zur Zahlung aufforderst.

Ja selber schon gegen uber Vermieter gemacht er wollte die kaution nicht pünktlich raus geben

Hast aber bessere karten wenn dein Anwalt das macht

Natürlich.

§ 288 Abs. 1 BGB.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung