Darf die Vermietung eine Kaltmiete verlangen bei Katzen anschaffung?

12 Antworten

Nein, das ist es nicht!!! Deine Freundin soll das bloß nicht bezahlen, und das Schreiben dem Mieterschutz oder ihrem Rechtsanwalt übergeben. 

Hat sich die Freundin denn vorher erkundigt, ob die Vermieterin mit einer Katzenhaltung im Allgemeinen einverstanden ist? Denn das muss sie schon sein, sonst darf sich die Freundin nicht einfach Katzen anschaffen. 

Allerdings dafür einfach ganz cool 200€ Mietaufschlag zu verlangen ist absolut nicht rechtens! Sowas müsste dann irgendwo im Mietvertrag stehen. Und selbst dann wäre es vermutlich nicht gesetzlich abgesichert. 

Ist die Katze schon da? Wenn nicht, würde ich mir eine andere Wohnung suchen, in der Katzenhaltung ganz normal erlaubt ist. - Es fängt ja schon mal damit an, dass man Katzen nicht alleine hält, dann müsste die Freundin dann vermutlich 400€ Miete für 2 Katzen bezahlen??? Das ist lächerlich. 

Haustierhaltung ist entweder erlaubt oder nicht. Aber dafür eine extra Miete zu Verlangen geht ja nun gar nicht!

Es sind alle Haustiere erlaubt. aber für Hund und Katze jeweils 200euro. Mir kam das gleich sehr spanisch vor, deshalb hab ich mir gedacht, das ich gleich mal fragen muss. Bei meiner Vermietung gibt es da gar keine Probleme, selbst bei Hunden nicht.

@Liselotte1410

Ich höre sowas zum ersten mal, und ich habe schon mein Leben lang Tiere, und Kontakt mit Tierschutzmitarbeitern. Deine Freundin soll da bloß nicht darauf eingehen, und sich vom Anwalt oder Mieterschutz schriftlich geben lassen, dass das gesetzeswidrig ist.

Monatlich 200 Euro mehr an Kaltmiete???? Pro tier? Habe ich das gerade richtig verstanden? Holla... Schlag ihm bitte vor ob er der Freundin dann 500 zahlt damit sie seine Wohnung bewohnt 🤔 sorry.. find ich grad wirklich bissi krass...

Wende Dich an den Mieterschutz und frage da nach, denn ich denke, die können Dir am besten weiterhelfen.

Ich habe selbst mal meine Wohnung vermietet, mit 2 Katzen und nem Hund, aber dafür mehr Miete verlangen geht nun wirklich nicht.

Also bei uns war es so,dass wir von der Genossenschaft eine Genehmigung zur Haltung von Katzen brauchen.
Allerdings dnke ich nicht das der Vermieter einen Mieter mit einer so hohen Steigerung belasten kann.
Sollten schäden nach dem Auszug auftreten werden die für gewöhnlich von der Kaution abgezogen. Sollten danach noch weitere Kosten entstehen wendet sich der Vermieter an den Mieter und zieht ihn für weitere Kosten heran.
Mit wäre in keinem Falle bekannt dass das erhöhen durch ein Haustier gestattet ist.
Lediglich ist im Internet zu finden,dass eine Genehmigung vorliegen muss, ansonsten kann der Vermieter kündigen sofern das als Klausel im Mietvertrag enthalten ist...
Befasse mich viel mit Jura aber das habe ich noch nie gehört...

Diese Forderung ist unzulässig und sittenwidrig. Ich verstehe so, dass einmalig diese "Gebühr" verlangt wird. Für diese gibt es jedoch keinerlei Rechtsgrundlage.

Kaution ist max. in Höhe von drei Monatsnettomieten und gemäß Vereinbarung im Mietvertrag zu zahlen.

Womit wird denn die Zahlung begründet?

Ein generelles Verbot der Katzenhaltung wäre unzulässig. Es müsste konkret begründet werden. 

die Zahlung wird damit begründet das, durch die Katze Schäden in der Wohnung entstehen könnten. zumal meine Freundin ja eine Versicherung hat wo "Katzenschäden" inbegriffen sind. Katzen sind erlaubt aber die Vermietung möchte halt einmalig die 200euro 😅

@Liselotte1410

Es geht nicht (ist unzulässig) hier tatsächlich eine Gebühr für etwas zu verlangen, was sein könnte. Wenn Schäden entstünden, haftet der Mieter auch ohne Gebühr für diese. Das ist schlichtweg reinste Abzocke und durch keinerlei Rechtsgrundlage gedeckt.

also, eine Kaltmiete als Kaution für eine Katze die da zu kommt, Nee ist nicht erlaubt.  Oder hast du da was durcheinander gebracht, weil es ist üblich, das man 2 Kaltmieten Kaution bei Einzug Zahlt. 

die 2 kaltmieten haben sie beim Einzug bezahlt und nun möchte die Vermietung halt eine einmalige kaltmiete extra haben, falls eine Katze einzieht.